Bei Vorlage von Personalausweisen bei Behörden besteht keine Verpflichtung zur Einwilligung in die Anfertigung von Kopien – eine Stellungnahme des Hessischen Datenschutzbeauftragten
Ein Mensch aus Offenbach, der Leistungen nach SGB II bem Jobcenter der Stadt Offenbach beantragt hat, hat sich zu diesem Thema an den Hessischen Datenschutzbeauftragten mit Bitte um Stellungnahme gebeten. Dieser Mensch hat der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main seine Anfrage und die Antwort des Hessischen Datenschutzbeauftragten zur Kenntnis gegeben, verbunden mit der Erlaubnis, diesen Schriftwechsel in anonymisierter Form zu veröffentlichen.