Sozialdatenschutz: Jobcenter und die Vorlage sowie Speicherung von Kontoauszügen – ein Dauerthema, auch in den Jobcentern Frankfurt/M. und Offenbach-Stadt
Eine Frau, die von Mai 2011 bis April 2013 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II vom Jobcenter Oberspreewald-Lausitz erhielt forderte dieses nach Ende des Leistungsbezugs auf, die bei ihr angeforderten Kontoauszüge von Girokonten aus ihrer Leistungsakte zu entfernen. Das Jobcenter lehnte dies ab, soweit die Kontoauszüge Angaben enthielten, die „die Höhe des Leistungsbezuges beeinflussen, insbesondere auch dann,