Hilfssheriffs und „wachsame Bürger“ unerwünscht: Landgericht Bonn untersagt selbsternannten Ordnungshütern das Fotografieren anderer Personen
Wer kennt sie nicht? Die selbsternannten Ordnungshüter, die sich Aufgaben aneignen möchten, die ausschließlich staatlichen Ordnungskräften vorbehalten sind. Im Zweifel versteigen sich diese „wachsamen Bürger“ auch dazu, andere Personen zu fotografieren, die vorgeblich oder tatsächlich gegen Vorschriften verstoßen, um diese dann anzeigen zu können. Auf Grund der Klage eines Betroffenen hatten das Amts- und das Landgericht Bonn über die Frage