Die elektronische Gesundheitskarte (eGk), der 1. Januar 2015, die Krankenkassen und der „papiergebundene Anspruchsnachweis“
Seit September 2014 ist zu beobachten: Das Getrommel der eGk-Befürworter in Krankenkassen, den Unternehmen der IT-Gesundheitsindustrie, dem Bundesgesundheitsministerium, aber auch der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Mehrzahl der Medien hat noch einmal an Intensität und Lautstärke zugenommen. Das Ziel: Die – nach unterschiedlichen Angaben – noch immer 3 – 8 % der Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen (d. h. ca. 2,0 – 5,5