Das Jobcenter Frankfurt, der Umgang mit Personalausweiskopien und die Weigerung, interne Arbeitsanweisungen offen zu legen
Das Jobcenter Frankfurt/Main unterliegt als gemeinsame Einrichtung von Bundesagentur für Arbeit (BA) und Stadt Frankfurt den Regelungen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG). Es müsste also auf Anfrage seine internen Arbeitsanweisungen, z. B. zum Umgang mit Personalausweiskopien, als Information zur Verfügung stellen. Dies wird nachhaltig verweigert, wie ein Frankfurter Bürger zu seinem Leidwesen feststellen musste. Auch auf eine weitere Anfrage eines Menschen über