Amtsgericht Bergisch-Gladbach: Wohnungseigentümer muss auf Hausflur gerichtete Videoüberwachungskamera in Wohnungseingangstür entfernen

Datenschutzrheinmain/ Januar 18, 2018/ alle Beiträge, Datenschutz im Mietrecht, Videoüberwachung/ 0Kommentare

Werden in einer Wohnanlage mit mehreren Eigentumswohnungen von einem Wohnungseigentümer ohne entsprechenden Beschluss der übrigen Wohnungseigentümer gemeinsam genutzte Räume (z. B. Flure oder H) durch eine Kameraanlage überwacht, die ein einzelner Wohnungseigentümer in seine Tür eingebaut hat, so kann die Eigentümergemeinschaft von dem betreffenden Wohnungseigentümer Beseitigung der Kameraanlage verlangen. Dies hat das Amtsgericht Bergisch-Gladbach in einem Urteil vom 03.09.2015 (Aktenzeichen:

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ABG Holding: Als ob nichts gewesen wäre …

Wuehlmaus/ Januar 16, 2018/ alle Beiträge, Datenschutz im Mietrecht, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Die Klagerücknahme der ABG Holding Frankfurt wird ein Urteil nicht verhindern. Die ABG Holding Frankfurt wollte per Klage einen Mieter im Frankfurter Norden zwingen, den Einbau von Funkzählern für Heizungs- und Wasserverbrauch zu duden. Nachdem die mündliche Verhandlung am 15.12.2017 vor dem Amtsgericht der Klägerin kein Erfolg verheißen konnte, nahm die ABG Holding Frankfurt ihre Klage gegen den Mieter zurück.

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Erfolg! Mieter wehrt sich gegen Überwachung seines Heizungs- und Wasserverbrauchs – ABG Frankfurt Holding zieht ihre Klage zurück

Datenschutzrheinmain/ Dezember 22, 2017/ alle Beiträge, Datenschutz im Mietrecht/ 0Kommentare

Die Hellerhof AG (ein Wohnungsbauunternehmen unter dem Dach der ABG Frankfurt Holding) fordert von ihren Mietern, dass sie den Einbau funkfähiger Zähler für Wasser und Heizung duldet, die geeignet sind in einer engen Taktung wöchentlich Verbrauchsdaten an den Dienstleister ista Deutschland GmbH zu senden, der im Auftrag der ABG die technische Infrastruktur stellt. Dabei erhält auch die ABG diese Verbrauchsdaten und

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Little Big Data – oder: Massen-Verbrauchsdaten von Mietern sind nicht erforderlich

Wuehlmaus/ Dezember 16, 2017/ alle Beiträge, Datenschutz im Mietrecht, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Der Termin beim Amtsgericht Frankfurt am Main vom 15. Dezember 2017 hat ergeben, dass die Vorsitzende Richterin nicht überzeugt war, warum Verbrauchsdaten von Mietern wöchentlich erhoben werden müssen. „Da müsse man noch einmal mit der Firma ista Deutschland reden oder sich nach einem anderen Dienstleister umsehen“, so die Richterin in der mündlichen Verhandlung. ista Deutschland GmbH, Essen, ist derjenige Dienstleister,

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Die ABG Frankfurt Holding will Wasser- und Heizungsverbrauch ihrer Mieter umfassend überwachen

Wuehlmaus/ Dezember 5, 2017/ alle Beiträge, Datenschutz im Mietrecht, Veranstaltungen / Termine, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

… wir haben hierüber im August berichtet. Der Termin für das Gerichtsverfahren rückt näher. Am Freitag, den 15. Dezember 2017 um 9:50h, beim Amtsgericht Frankfurt am Main, Gerichtsstraße 2, Gebäude B, Raum 150. Die Überwachung der ABG Holding mithilfe der Firma ista Deutschland GmbH, Essen, hat bei diesem Großvermieter eine flächendeckende Wirkung. Daher ist von großem öffentlichen Interesse, wie das

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Amtsgericht Göttingen: Kündigung eines Mietvertrags bestätigt, weil der Mieter dem Vermieter bei Vertragsabschluss sein politisches Engagement nicht offenbarte

Datenschutzrheinmain/ November 15, 2017/ alle Beiträge, Datenschutz im Mietrecht/ 0Kommentare

Das Amtsgerichts Göttingen hat mit einem Urteil vom 24.10.2017 (Aktenzeichen: 18 C 41/17) die fristlose Kündigung eines Mietvertrages bestätigt, weil der Mieter vor Vertragsabschluss seine politischen Aktivitäten und Funktionen dem Vermieter nicht offenbarte. In den Leitsätzen des skandalösen Urteils hält das Gericht fest: “1. Ein potenzieller Mieter muss gegenüber einem potenziellen Vermieter nicht seine politischen Auffassungen offenbaren. 2. Für einen

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Gilt der Datenschutz auch für Mieter*innen? – eine Anfrage an den Magistrat der Stadt Frankfurt

Datenschutzrheinmain/ Oktober 9, 2017/ alle Beiträge, Datenschutz im Mietrecht/ 0Kommentare

Die Fraktion DIE LINKE. im Römer hat am 21.09.2017 dazu eine Anfrage an den Magistrat der Stadt Frankfurt gerichtet. Eingangs wird dabei festgestellt: “In Frankfurt fehlt es an bezahlbarem Wohnraum. Da die Wohnungsvergabe marktförmig organisiert ist, sind Mieter*innen, um Wohnungen zu finden, auf diejenigen angewiesen, die Wohnungen besitzen. Die Vermieter*innen wiederum befinden sich in einer Machtposition gegenüber den Mieter*innen. Diese

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Die ABG Frankfurt Holding will Wasser- und Heizungsverbrauch ihrer Mieter umfassend überwachen

Wuehlmaus/ August 28, 2017/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz, Datenschutz im Mietrecht, Uncategorized, Verbraucherdatenschutz/ 4Kommentare

Aus dem ABG Slogan „Wir machen Räume wahr“ wird „Wir machen AlbtRäume wahr“. Ein Bürger wandte sich kürzlich an die Bürgerinitiative dieDatenschützer Rhein Main mit der Beschwerde, dass flächendeckend in hunderten von Mietwohnungen des ge­werblichen Vermieters ABG Frankfurt Holding funkfähige Zähler für Wasser und Heizung eingebaut wurden. Diese senden in einem noch nie da gewesenen Funkfeuer wöchentlich Messdaten an den

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Datenschutz im Mietrecht häufig missachtet

Datenschutzrheinmain/ April 13, 2017/ alle Beiträge, Datenschutz im Mietrecht, praktische Tipps/ 2Kommentare

Die Landesbeauftragte für Datenschutz NRW hat ImmobilienmaklerInnen sowie Wohnungsverwaltungsgesellschaften in NRW überprüft. Anlass war eine Zunahme von Beschwerden. Keine Prüfung blieb ohne Beanstandung. Bei allen der über 40 geprüften Unternehmen in NRW bestand Anlass zu Beanstandungen. In 30 Prozent der Fälle gab es sogar auffällig viele. In einer Pressemitteilung vom 13.04.2017 gibt die Datenschutz-Aufsichtsbehörde NRW Hinweise zu folgenden Problemen bzw.

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Darf ein Vermieter entgegen dem Willen des Mieters Fotos von der vermieteten Wohnung anfertigen und veröffentlichen?

Datenschutzrheinmain/ März 27, 2017/ alle Beiträge, Datenschutz im Mietrecht, praktische Tipps, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Diese Frage stellte ein Mieter einer Wohnung in Frankfurt an ein ihm bekannten Mitglied der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main. Die Antwort dazu ist: Nein! – darf er nicht! Es besteht auf Grund des Mietvertrags keine Pflicht, Fotoaufnahmen der Wohnung zu dulden, egal zu welchen Zwecken der Vermieter die Fotos anfertigen möchte. Das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Mieters (Art. 2 Abs. 1

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