Informationsveranstaltung am 29.05.2018: Einbau von Funkzählern für den Heizungs- und Wasserverbrauch – Bezahlen Mieter neuerdings zusätzlich mit ihren Daten?

Datenschutzrheinmain/ Mai 5, 2018/ alle Beiträge, Datenschutz im Mietrecht, Veranstaltungen / Termine/ 1Kommentare

Unter der Fragestellung “Bezahlen Mieter neuerdings zusätzlich mit ihren Daten?” informieren Vertreter des Vereins Mieter helfen Mietern Frankfurt e. V. und der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main über Technik und datenschutzrechtliche Probleme der elektronischen funkgesteuerten Verbrauchszähler für Energie- und Wasserverbrauch.

Die Veranstaltung findet statt

  • am Dienstag 29. Mai 2018 ab 18.30 Uhr
  • im KIZ – Kinder im Zentrum Gallus e.V., Idsteiner Str.91, 60326 Frankfurt (Nähe S-Bahn-Station Galluswarte, Straßenbahn Rebstöcker Straße)

Hintergrund der Veranstaltung ist der Versuch der Wohnungsbaugesellschaft Hellerhof AG, ihren gesamten Wohnungsbestand mit neuen funkgesteuerten Heizungs- und Wasserzählern der Firma ista Deutschland GmbH auszustatten. Diese Zähler sind standardmäßig so eingestellt, dass sie der Hellerhof AG wöchentlich Daten über den Heizungs- und Wasserverbrauch in jeder einzelnen Wohnung zur Verfügung stellen. Über veränderte Verbrauchsdaten kann die Hellerhof AG dann z. B. erkennen, ob die Wohnung zeitweise nicht genutzt wird (Urlaub oder andere Gründe der Abwesenheit) oder ob zeitweilig oder dauerhaft weitere Personen in der Wohnung leben. Die Geräte der Firma ista sind sogar in der Lage, täglich oder noch öfter den Verbrauch zu messen und an den Vermieter zu melden.

Der Überwachung  der Mieter und ihres Verhaltens ist damit Tür und Tor geöffnet!

Die Hellerhof AG ist eine Konzerntochter der ABG Frankfurt Holding,  ein kommunales Wohnungsunternehmen, das im Besitz der Stadt Frankfurt ist.

Ein Mieter der Hellerhof AG, zugleich Mitglied der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main hat sich Ende 2017 vor dem Frankfurter Amtsgericht erfolgreich gegen den Einbau der neuen Wasserzähler gewehrt. Das Gericht hat festgestellt, dass es “an der Erforderlichkeit der wöchentlichen Verbrauchs­erfas­sung fehlt. Die wöchentliche Verbrauchserfassung ist daher weder von der Heizkosten­verordnung noch vom Bundes­daten­schutzgesetz umfasst.”

  • In der Veranstaltung informiert ein Vertreter der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main über das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt und über Möglichkeiten der Gegenwehr für andere betroffene Mieter der Hellerhof AG, aber auch anderer Wohnungsbaugesellschaften und privater Vermieter.
  • Vertreter des Vereins Mieter helfen Mietern Frankfurt e. V. stehen im Rahmen der Veranstaltung mit Informationen auch zu anderen mietrechtlichen Fragen zur Verfügung.

Die Einladung zur Veranstaltung finden Sie hier als pdf-Datei.

1 Kommentar

Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*
*