Unspektakuläres Ende – flächendeckender Datenschutzverstoß bei der ABG Frankfurt Holding bleibt bestehen

Wuehlmaus/ Februar 25, 2018/ alle Beiträge, Datenschutz im Mietrecht, Verbraucherdatenschutz/ 1Kommentare

Am 9. Februar hat tatsächlich eine 2. mündlicher Verhandlung stattgefunden. Inhalt­liches hat sich aber nicht abgespielt. Der Widerspruch des Mieters zur Klagerück­nahme des Vermieters hat nur bewirkt, dass er erneut in einer mündlichen Verhandlung erklärt werden musste. Das gewünschte Urteil – mit Begründung – konnte nicht erreicht werden. Bereits 1 Woche später lag das Urteil schriftlich vor. Der Mieter hat

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Datenschutzrechtlich zweifelhafte Praxis der Wohnungsbaugesellschaften der Stadt Frankfurt – Hessischer Datenschutzbeauftragter sieht kein Problem in fragwürdigen Praktiken

Datenschutzrheinmain/ Februar 7, 2018/ alle Beiträge, Datenschutz im Mietrecht, Regionales/ 1Kommentare

Die Fraktion DIE LINKE. im Römer hatte am 21.09.2017 eine Anfrage mit der Überschrift “Gilt der Datenschutz auch für Mieter*innen?” an den Magistrat der Stadt Frankfurt gerichtet. In der Anfrage wird Bezug genommen auf die Praxis verschiedener Wohnungsbaugesellschaften, die sich im (Mit-)Besitz der Stadt Frankfurt befinden: “Will man sein Interesse zur Anmietung einer Wohnung bekunden, muss man bei der ABG

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Der Streit um die Funkzähler geht in die zweite Runde …

Wuehlmaus/ Februar 3, 2018/ alle Beiträge, Datenschutz im Mietrecht, Veranstaltungen / Termine, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Neuer Termin am 9. Februar 2018 beim Amtsgericht Frankfurt am Main Nachdem mit der Klagerücknahme der gewünschte Erfolg – die Vermeidung eines Urteils – nicht erreicht wird, geht das Gericht nun in die zweite Runde. Anberaumt ist ein neuer Termin zur mündlichen Verhandlung am Freitag, den    9. Februar 2018 um 09:00h, Gerichtsstraße 2, Gebäude B, Raum 150. Der Streit

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Gilt der Datenschutz auch für Mieter*innen? Eine Anfrage an den Magistrat der Stadt Frankfurt, eine (unbefriedigende) Antwort und eine datenschutzrechtlich zweifelhafte Praxis

Datenschutzrheinmain/ Januar 26, 2018/ alle Beiträge, Datenschutz im Mietrecht, Regionales/ 0Kommentare

Die Fraktion DIE LINKE. im Römer hat am 21.09.2017eine Anfrage mit der Überschrift „Gilt der Datenschutz auch für Mieter*innen?“ an den Magistrat der Stadt Frankfurt gerichtet. In der Anfrage wird Bezug genommen auf die Praxis verschiedener Wohnungsbaugesellschaften, die sich im (Mit-)Besitz der Stadt Frankfurt befinden: “Will man sein Interesse zur Anmietung einer Wohnung bekunden, muss man bei der ABG zum

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Amtsgericht Bergisch-Gladbach: Wohnungseigentümer muss auf Hausflur gerichtete Videoüberwachungskamera in Wohnungseingangstür entfernen

Datenschutzrheinmain/ Januar 18, 2018/ alle Beiträge, Datenschutz im Mietrecht, Videoüberwachung/ 0Kommentare

Werden in einer Wohnanlage mit mehreren Eigentumswohnungen von einem Wohnungseigentümer ohne entsprechenden Beschluss der übrigen Wohnungseigentümer gemeinsam genutzte Räume (z. B. Flure oder H) durch eine Kameraanlage überwacht, die ein einzelner Wohnungseigentümer in seine Tür eingebaut hat, so kann die Eigentümergemeinschaft von dem betreffenden Wohnungseigentümer Beseitigung der Kameraanlage verlangen. Dies hat das Amtsgericht Bergisch-Gladbach in einem Urteil vom 03.09.2015 (Aktenzeichen:

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ABG Holding: Als ob nichts gewesen wäre …

Wuehlmaus/ Januar 16, 2018/ alle Beiträge, Datenschutz im Mietrecht, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Die Klagerücknahme der ABG Holding Frankfurt wird ein Urteil nicht verhindern. Die ABG Holding Frankfurt wollte per Klage einen Mieter im Frankfurter Norden zwingen, den Einbau von Funkzählern für Heizungs- und Wasserverbrauch zu duden. Nachdem die mündliche Verhandlung am 15.12.2017 vor dem Amtsgericht der Klägerin kein Erfolg verheißen konnte, nahm die ABG Holding Frankfurt ihre Klage gegen den Mieter zurück.

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Erfolg! Mieter wehrt sich gegen Überwachung seines Heizungs- und Wasserverbrauchs – ABG Frankfurt Holding zieht ihre Klage zurück

Datenschutzrheinmain/ Dezember 22, 2017/ alle Beiträge, Datenschutz im Mietrecht/ 0Kommentare

Die Hellerhof AG (ein Wohnungsbauunternehmen unter dem Dach der ABG Frankfurt Holding) fordert von ihren Mietern, dass sie den Einbau funkfähiger Zähler für Wasser und Heizung duldet, die geeignet sind in einer engen Taktung wöchentlich Verbrauchsdaten an den Dienstleister ista Deutschland GmbH zu senden, der im Auftrag der ABG die technische Infrastruktur stellt. Dabei erhält auch die ABG diese Verbrauchsdaten und

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Little Big Data – oder: Massen-Verbrauchsdaten von Mietern sind nicht erforderlich

Wuehlmaus/ Dezember 16, 2017/ alle Beiträge, Datenschutz im Mietrecht, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Der Termin beim Amtsgericht Frankfurt am Main vom 15. Dezember 2017 hat ergeben, dass die Vorsitzende Richterin nicht überzeugt war, warum Verbrauchsdaten von Mietern wöchentlich erhoben werden müssen. „Da müsse man noch einmal mit der Firma ista Deutschland reden oder sich nach einem anderen Dienstleister umsehen“, so die Richterin in der mündlichen Verhandlung. ista Deutschland GmbH, Essen, ist derjenige Dienstleister,

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Die ABG Frankfurt Holding will Wasser- und Heizungsverbrauch ihrer Mieter umfassend überwachen

Wuehlmaus/ Dezember 5, 2017/ alle Beiträge, Datenschutz im Mietrecht, Veranstaltungen / Termine, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

… wir haben hierüber im August berichtet. Der Termin für das Gerichtsverfahren rückt näher. Am Freitag, den 15. Dezember 2017 um 9:50h, beim Amtsgericht Frankfurt am Main, Gerichtsstraße 2, Gebäude B, Raum 150. Die Überwachung der ABG Holding mithilfe der Firma ista Deutschland GmbH, Essen, hat bei diesem Großvermieter eine flächendeckende Wirkung. Daher ist von großem öffentlichen Interesse, wie das

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Amtsgericht Göttingen: Kündigung eines Mietvertrags bestätigt, weil der Mieter dem Vermieter bei Vertragsabschluss sein politisches Engagement nicht offenbarte

Datenschutzrheinmain/ November 15, 2017/ alle Beiträge, Datenschutz im Mietrecht/ 0Kommentare

Das Amtsgerichts Göttingen hat mit einem Urteil vom 24.10.2017 (Aktenzeichen: 18 C 41/17) die fristlose Kündigung eines Mietvertrages bestätigt, weil der Mieter vor Vertragsabschluss seine politischen Aktivitäten und Funktionen dem Vermieter nicht offenbarte. In den Leitsätzen des skandalösen Urteils hält das Gericht fest: „1. Ein potenzieller Mieter muss gegenüber einem potenziellen Vermieter nicht seine politischen Auffassungen offenbaren. 2. Für einen

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