Ulrich Kelber zur ePA: „Verstehen kann ich… diejenigen, die nach Abwägung Widerspruch einlegen“
Quelle: Mastodon
Das Bundesgesundheitsministerium hat am 11.11.2024 den Entwurf einer „Verordnung zur Umsetzung der Verfahren beim Forschungsdatenzentrum Gesundheit„ vorgelegt, bei der nach Bewertung von Dr. Thilo Weichert (früherer Datenschutzbeauftragter in Schleswig-Holstein, jetzt Mitglied im Netzwerk Datenschutzexpertise, im Vorstand der Deutschen Vereinigung für Datenschutz und im Vorstand von Digitalcourage) der Datenschutz und die Wahrung des Patientengeheimnisses auf der Strecke bleiben. In einem Beitrag
Quelle: Homepage der Medicum Hannover GbR Wer die Internetseite der Medicum Hannover GbR, einer Praxis für Urologie, Allgemeine und Innere Medizin sowie Betriebsmedizin aufruft, dem wird nach wenigen Sekunden diese Nachricht angezeigt: „Informationen über die elektronische Patientenakte (ePA) Sehr geehrte Patientinnen und Patienten, die ePA in der aktuell geplanten Form lehnen wir aus den hier genannten Gründen ausdrücklich ab! …Bei Fragen
“ePA – Das Ende der Schweigepflicht?” – Zu diesem Thema sprach Dr. Andreas Meißner, Psychiater in München und einer der Sprecher des Bündnis für Datenschutz und Schweigepflicht (BfDS) bei einer Veranstaltung am 04.11.2024 in Frankfurt. Ein Warnruf aus ärztlicher Praxis – der auch auf die Möglichkeit des Widerspruchs gegen die elektronische Patientenakte (ePA) aufmerksam macht. Dr. Andreas Meißner Sein Vortrag,
Die neue Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider akzeptiert die politische Vorgabe, dass Versicherte automatisch eine elektronische Patientenakte erhalten. Sie fordert aber leichtere Informations- und Widerspruchsmöglichkeiten für die Versicherten. Das geht aus einem Schreiben vom 15.10. 2024 an die gesetzlichen Krankenkassen im Zuständigkeitsbereich der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hervor. Sie verweist auf zwei nicht unwesentliche Probleme: „1. Verlinkung zum
Medatixx, ein in Eltville im hessischen Rheingaukreis ansässiges Unternehmen, das Anbieter von Praxissoftware für Praxen von Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen ist, eröffnet seit Ende 2022 den Inhaber*innen der genannten Praxen die Möglichkeit, gegen eine monatliche Aufwandsentschädigung von – je nach Anzahl der beteiligten Behandler*innen – 30,00 bis 40,00 € anonymisierte Gesundheits- und Behandlungsdaten ihrer jeweiligen Patient*innen zu verkaufen. Darüber – und
„Auch zehn Tage nach dem Krypto-Überfall auf die Johannesstift-Diakonie sind nicht alle Daten gesichert. Die Täter fordern von den Kliniken millionenhohes Lösegeld… Sensible Daten zu Diagnosen, Behandlungen und Adressen von bis zu 200.000 Patienten könnten Hacker beim Cyberangriff auf die Johannesstift-Diakonie erbeutet haben. Das erfuhr der Tagesspiegel aus Kliniken des konfessionellen Sozialunternehmens.“ Das ist einer Meldung des Berliner Tagesspiegel vom 23.10.2024
„Die Klinik arbeitet mit Hochdruck an einer Lösung. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten sei sichergestellt…“ Das meldet die Main Post am 02.10.2024 mit Bezug auf eine Pressemitteilung der Klinik aus Münnerstadt, einer Stadt im unterfränkischen Landkreis Bad Kissingen. Auf der Homepage der Klinik sucht man vergeblich nach dem Wortlaut dieser Pressemitteilung oder weitergehenden Informationen. Auch noch am 25.10.2024 wird
Bei einem Ransomware-Angriff auf das US-amerikanische Unternehmen Change Healthcare, einen großen Dienstleister für Gesundheits-IT und Krankenversicherungen, wurden im Februar 2024 die privaten Gesundheitsdaten von mehr als 100 Millionen Menschen gestohlen. Diese Cyberattacke führte zu monatelangen, beispiellosen Ausfällen und weitreichenden Störungen im gesamten US-Gesundheitswesen. Das berichtet berichtet das US-Internetmagazin TechCrunch am 24.10.2024. Einige Auszüge aus diesem Bericht: „Der Ransomware-Angriff und die
Ab Januar 2025 erhalten alle gesetzlichen Krankenversicherten, die nicht widersprechen, automatisch eine zentrale elektronische Patientenakte (ePA). Privat krankenversicherte Menschen sind von dieser gesetzlichen Neuregelung nicht betroffen. Ärzt*innen und anderes medizinisches Personal sind gesetzlich verpflichtet, die ePA mit den Behandlungsdaten ihrer Patient*innen zu füllen. Derzeit verschicken die gesetzlichen Krankenkassen Informationen, in denen sie die ePA als wichtiges Instrument zur Verbesserung der