Das Märchen von der Freiwilligkeit
In der öffentlichen Diskussion um die Corona-App* hat es sich durchgesetzt, dass deren Anwendung freiwillig sein soll. Was bedeutet das eigentlich? Infrage kommende Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener (Gesundheits-)Daten sind entweder eine gesetzliche Vorschrift, die zur Nutzung verpflichtet oder eine Einwilligung des Nutzers Die gesetzliche Verpflichtung ist vom Tisch. Eine Einwilligung ist nach der DS GVO eine Erklärung, die vollständig