Trotz Entscheidung des Bundessozialgerichts zur elektronischen Gesundheitskarte: Die politische und juristische Auseinandersetzung um eGk und Telematik geht weiter
Der 1. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hat am 18.11.2014 über die Klage eines Versicherten aus Nordhessen entschieden, der gerichtlich durchsetzen wollte, dass ihm von seiner Krankenkasse anstelle der elektronischen Gesundheitskarte (eGk) eine Nachweisberechtigung entsprechend der bisher gültigen Krankenversichertenkarte ohne Lichtbild und eGK-Chip zur Verfügung gestellt wird. Dieser Antrag des Klägers wurde zurückgewiesen. Bisher ist das Urteil des BSG (Aktenzeichen B