Eine neue Runde in der Auseinandersetzung um die elektronische Gesundheitskarte (eGk) hat begonnen
Mitte August haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der Krankenkassen-Spitzenverband (GKV) in einer gemeinsamen Pressemitteilung erklärt: Ab 1. Januar 2015 gilt ausschließlich die elektronische Gesundheitskarte (eGK) als Berechtigungsnachweis für die Inanspruchnahme von Leistungen. Die „alte“ Krankenversichertenkarte (KVK) kann noch bis Ende dieses Jahres verwendet werden. Danach verliert sie ihre Gültigkeit – unabhängig vom aufgedruckten Datum. Aus