Schafft das Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz weitere intransparente Räume?
Das mit der Mehrheit der großen Koalition beschlossene und umstrittene Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG-EU) schränkt in nicht unerheblichem Umfang die Kontrollrechte der Aufsichtsbehörden ein, indem es diesen gegenüber den Berufsgeheimnisträgern (§ 203 StGB – Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Psychologen etc.) keine Untersuchungsbefugnisse mehr einräumt, soweit diese zu einem Verstoß gegen die Geheimhaltungspflichten dieser Personen führen würde. Die mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung