Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag gegen Auswertung von Krankenversicherungsdaten ab

Gesunde_daten/ April 30, 2020/ alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz, Telematik-Infrastruktur/ 1 comments

Ein gesetzlich versicherter Mann, der an einer seltenen Erbkrankheit leidet, stellte einen Eilantrag auf Aussetzung dieser Regelungen, da er fürchtet, trotz Pseudo- oder Anonymisierung aus den Datensätzen reidentifiziert werden zu können. Darüber hinaus trug er in seinem Antrag vor, er habe Bedenken bezüglich der IT-Sicherheit der Daten der gesetzlich Versicherten.

Mit Beschluss vom 19.03.2020 (Aktenzeichen: 1 BvQ 1/20) hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) den Eilantrag abgelehnt.

In einer Pressemitteilung vom 30. 04.2020 hat das BVerfG erklärt, dass das Verfahren „schwierige verfassungsrechtliche Fragen“ aufwirft, „über die im Eilverfahren inhaltlich nicht entschieden werden kann.“ Das BverfG „hatte deshalb aufgrund summarischer Prüfung im Rahmen einer Folgenabwägung zu entscheiden und den für die Prüfung der vorläufigen Außerkraftsetzung eines Gesetzes geltenden strengen Maßstab anzuwenden. Die Nachteile, die sich aus einer vorläufigen Anwendung der Vorschriften ergeben, wenn sich das Gesetz im Nachhinein als verfassungswidrig erwiese, sind nach Ansicht der Kammer zwar von erheblichem Gewicht. Sie überwiegen aber nicht deutlich die Nachteile, die entstünden, wenn die Vorschriften außer Kraft träten, sich das Gesetz aber später als verfassungsgemäß erwiese“, so das BverfG. In der Pressemitteilung wird dies noch näher ausgeführt.

Bleibt zu hoffen, dass im weiteren juristischen Verfahren ggf. eine abweichende Entscheidung getroffen wird.

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