Bremen: Wegen Datenschutzverstößen – Bußgeld in Höhe von 1,9 Mio. € gegen eine Wohnungsbaugesellschaft

Powidatschl/ April 8, 2022/ alle Beiträge, Datenschutz im Mietrecht/ 0Kommentare

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) hat ein Bußgeld in Höhe von 1,9 Mio. € gegen die Bremer Wohnungsbaugesellschaft BREBAU GmbH verhängt. Das berichtete Radio Bremen am 03.03.2022. Die BREBAU ist zwar ein privates Unternehmen, Eigentümerin ist aber (über andere Beteiligungen) letztendlich zu 100 % die Freie Hansestadt Bremen.

Warum so ein hohes Bußgeld für ein Wohnugsunternehmen, das im Besitz der öffentlichen Hand ist?

Die Gründe benennt die Bremer Landesdatenschutzbeauftragte in einer Pressemitteilung vom 03.03.2022: Die BREBAU GmbH hat mehr als 9.500 Daten über Mietinteressent:innen verarbeitet, ohne dass es hierfür eine Rechtsgrundlage gab. Beispielsweise Informationen über Haarfrisuren, den Körpergeruch und das persönliche Auftreten sind für den Abschluss von Mietverhältnissen nicht erforderlich. Bei mehr als der Hälfte der Fälle handelte es sich darüber hinaus um Daten, die nach der DSGVO besonders geschützt sind. Rechtswidrig verarbeitet wurden auch Informationen über die Hautfarbe, die ethnische Herkunft, die Religionszugehörigkeit, die sexuelle Orientierung und über den Gesundheitszustand. Auch hat die BREBAU GmbH Anträge Betroffener auf Transparenz über die Verarbeitung ihrer Daten bewusst konterkariert.“

Dr. Imke Sommer, die Landesdatenschutzbeauftragte, erklärte in diesem Zusammenhang: „Nach der DSGVO ist es nur in wenigen Ausnahmefällen überhaupt erlaubt, Daten über Hautfarbe, ethnische Herkunft, Religionszugehörigkeit, sexuelle Orientierung und über den Gesundheitszustand zu verarbeiten. Damit sorgt die DSGVO dafür, dass diese besonders geschützten Daten in den allermeisten Fällen gar nicht erst erhoben und gespeichert werden dürfen. Nicht erhobene Daten können nicht missbraucht werden. In diesem Sinne schützt die DSGVO auch vor Diskriminierungen.“


In Frankfurt wurden 2017 vergleichbare Praktiken bei Wohnungsbaugesellschaften bekannt, an denen die Stadt Frankfurt und das Land Hessen beteiligt sind. Die Linksfraktion im Frankfurter Stadtparlament hatte im September 2017eine Anfrage mit der Überschrift “Gilt der Datenschutz auch für Mieter*innen?” an den Magistrat der Stadt Frankfurt gerichtet. Darin wird u. a. festgestellt: “Will man sein Interesse zur Anmietung einer Wohnung bekunden, muss man bei der ABG zum Beispiel angeben, welche Staatsangehörigkeit man besitzt und ob man wegen Hausstreitigkeiten verurteilt wurde. Bei der Nassauischen Heimstätte (NH) wird zusätzlich nach dem Arbeitgeber und dem Monatsnettoeinkommen gefragt.”

Diese Anfrage wurde – anders als in Bremen – sowohl vom Magistrat der Stadt Frankfurt als auch vom damaligen hessischen Datenschutzbeauftragten Ronellenfitsch mit fadenscheinigen Begründungen vom Tisch gewischt. Einzig positiv dabei war, dass die diskriminierenden Datenerfassungen in der Folge – zumindest in den Internet-Präsentationen der beiden Unternehmen – beendet wurden.

 

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