Bestrebungen im Bundestag das Computer- Grundrecht weiter einzuschränken
Offensichtlich ist geplant, den Staatstrojaner erheblich häufiger als bisher einzusetzen.
Zum Beispiel soll der Einsatz nicht nur da erlaubt sein, wo ein konkreter Verdacht vorliegt, auch Geräte, die Verdächtige eventuell benutzen könnten würden damit infiziert und damit Unbeteiligte überwacht.
Damit wird das Computer- Grundrecht (Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme) unterwandert.
Auch wenn eventuell nach der Änderung wieder jemand beim Verfassungsgericht dagegen klagen und hoffentlich gewinnen wird, es wird sicher monatelang dauern, bis das Urteil durch ist, noch einmal Monate, bis die schon verteilten Trojaner wieder entschärft sind.
Die Menschen werden unter Generalverdacht gestellt und entsprechend wie Kriminelle behandelt.
Hier ein Link zu einem Interview von Netzpolitik.org mit Tobias Singelnstein zu diesem Thema.