Beschäftigtendatenschutz: de Maizière’s EU-Anpassungsgesetz verschlechtert Datenschutz, auch im Bereich Videoüberwachung

Datenschutzrheinmain/ Februar 6, 2017/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz, Videoüberwachung/ 0Kommentare

In einem kurzen Interview, das der DGB-nahe BUND-Verlag auf seiner Homepage veröffentlichte,  beantwortet Prof. Dr. Peter Wedde, Jurist mit den Schwerpunkten Arbeitsrecht und Datenschutzrecht, vier Fragen zur Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch den am 01.02.2017 von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf des Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetzes EU – DSAnpUG-EU.

Prof. Dr. Wedde macht an mehreren Punkten deutlich, dass der aus dem Hause de Maizière (CDU) kommende Gesetzentwurf den Beschäftigtendatenschutz gegenüber den bisher geltenden Regelungen verschlechtern würde.

So stellt er z. B. zum Thema Videoüberwachung in Betriebsräumen fest: Eine allgemeine Regelung zur Videoüberwachung für betriebliche Räume fehlt im Gesetzentwurf. Dafür weitet § 4 des Gesetzentwurfs gegenüber der heute geltenden Regelung des § 6b BDSG die Möglichkeiten der Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Räumen für bestimmte Bereiche deutlich aus, ohne dass zugleich bessere Schutzmaßnamen für dort tätigen Beschäftigten vorgesehen werden. Die Möglichkeiten der Videoüberwachung durch öffentliche Stellen des Bundes werden ebenfalls ausgeweitet.“

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