Bayerischer Gesetzentwurf „zur effektiveren Überwachung gefährlicher Personen“ gefährdet Freiheitsrechte von „Normalbürgern“

Datenschutzrheinmain/ Februar 27, 2017/ alle Beiträge, staatliche Überwachung / Vorratsdatenspeicherung, Telekommunikations-Überwachung, Videoüberwachung/ 0Kommentare

Die Bayerische Staatsregierung hat einen Entwurf eines Gesetzes zur effektiveren Überwachung gefährlicher Personen veröffentlicht. Zur Begründung ihres Vorhabens teilt die Seehofer-Regierung mit: „Immer wichtiger wird dabei eine, im Einzelfall auch langanhaltende Überwachung der von Seiten der Sicherheitsbehörden als gefährlich eingeschätzten Personen, darunter vor allem auch die sog. Gefährder, insbesondere aus dem terroristischen und sonst extremistischem Spektrum – gerade auch dann, wenn sich noch keine konkreten Straftaten einschließlich strafbarer Vortaten gesichert nachweisen lassen oder eine Verurteilung bereits zurückliegt, die von einer Person ausgehende Gefahr aber erneut bzw. nach wie vor hoch ist. Neben der Verbesserung des straf- und strafverfahrensrechtlichen Instrumentariums muss vor allem auch das präventivpolizeiliche Befugnisinstrumentarium unverzüglich dieser Bedrohungslage angepasst werden.“

Mit Veränderungen im BayerischenPolizeiaufgabengesetz (PAG) und im Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG) sollen u. a. folgende neue Regelungen in Kraft gesetzt werden:

  • „Einführung der sog. drohenden Gefahr als zusätzliche Gefahrbegriffskategorie…zur besseren Erfassung vor allem von Vorbereitungshandlungen…
  • Schaffung einer speziellen Befugnis zu orts- und gebietsbezogenen Aufenthaltsge- und verboten sowie Kontaktverboten, zu deren Überwachung bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen ggf. auch die EAÜ (elektronische Aufenthaltsüberwachung bzw. <elektronische Fußfessel>) angeordnet werden kann…
  • Aufhebung der bisherigen gesetzlich absoluten Befristung der ohnehin richterlicher Entscheidung unterliegenden (Höchst)Dauer des Präventivgewahrsams von 14 Tagen
  • Erstreckung der bestehenden Befugnisse zur Durchsuchung von Personen auf Situationen drohender Gefahr
  • Wiedereinführung einer zweimonatigen Höchstspeicherfrist bei offenen Bild- und Tonaufzeichnungen nach Art. 32 PAG sowie Art. 21a BayDSG (bisher drei Wochen)…
  • Schaffung einer klarstellenden gesetzlichen Regelung für präventivpolizeiliche Maßnahmen der Quellen-TKÜ (Überwachung des Inhalts von verschlüsselter Kommunikation, indem diese vor der Verschlüsselung beim Versender oder nach der Entschlüsselung beim Empfänger ausgeleitet wird)
  • Punktuelle Anpassung der Regelungen über die Verkehrsdatenerhebung an die aktuelle Fassung des Telekommunikationsgesetzes.“

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Prof. Dr. Thomas Petri, hat in einer Stellungnahme vom 24.02.2017 zu diesem Gesetzentwurf erklärt:Große Sorge bereitet mir, dass der Gesetzesentwurf eine erhebliche Herabsenkung der Einschreitschwellen bei polizeilichen Standardmaßnahmen wie etwa der Identitätsfeststellung oder der Durchsuchung einer Person vorsieht. Dies birgt die Gefahr, dass das geplante Gesetz, das eigentlich der Bekämpfung des Terrorismus dienen soll, am Ende in erster Linie in die Freiheitsrechte der ‚Normalbürger‘ eingreift und damit über das Ziel hinaus schießt.“

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