Bayerische Staatsregierung weist darauf hin, dass Krankenversichertenkarten weiter gültig sind

Datenschutzrheinmain/ Februar 4, 2014/ alle Beiträge, Telematik-Infrastruktur/ 1Kommentare

Von Bayern und der Bayerischen  Staatsregierung kann Bundesgesundheitsminister Gröhe (CDU) lernen, was korrekte Informationspolitik in Sachen eGk ist!

Im Patientenportal Bayern, einer vom Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege betreuten und verantworteten Internet-Informationsplattform, ist unmissverständlich nachlesbar: Bisherige Krankenversicherungskarten können bei Bayerns Vertragsärzten weiterhin eingesetzt werden. Nach dem Willen des Bundesgesetzgebers soll die elektronische Gesundheitskarte die bisherige Krankenversicherungskarte ersetzen. Dabei war zwischen den Partnern des Bundesmantelvertrags–Ärzte, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband strittig, ob bisherige Krankenversicherungskarten ab 01.01.2014 noch eingesetzt werden können. Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) weist nun darauf hin, dass die bisherigen Krankversicherungskarten weiterhin gültig sind. Berichte nach denen ab 1.Januar 2014 nur noch die elektronische Gesundheitskarte gültig ist, sind nicht richtig.“

Die Quelle: http://www.patientenportal.bayern.de/aktuelles/detailansicht.htm?tid=28167).

1 Kommentar

  1. Der Protest gegen die politisch erzwungene, technisch nicht vollkommen gesicherte eGk-Karte, hat also einen Aufschub gebracht. Allerdings hat dieser Erfolg auch eine Galgenfrist.

    Wenn über 90% der Versicherten mit der neuen eGk behandelt werden, wird die ständige Anforderung eines Versichertennachweises von der Krankenkasse, wie ein Hochschwimmen der Niagarafälle sein.
    Wäre es nicht besser, man steigt auf das Kapitänsdeck des Bootes eGk, und versucht beim Gesetzgeber die Nutzungsweise der eGk zu bestimmen? Die eGk-Karte ist ein Computer mit einem eigenen COS-Betriebssystem, auch für den Netzbetrieb (NSA lässt grüßen.) Der Patient ist dabei zwar der Lastenträger („die Aktentasche für den Chef“), hat aber bis dato keinerlei reellen Einsichts-, Verfügungs- und Benutzungsrechte. Die sogenannten Leistungserbringer des Gesundheitssystems, sogar deren Lehrlinge oder sonstige Gesundheitskiebitze, dürfen dagegen die Patientendaten einsehen bzw. verwalten und verwerten!
    Wer würde gerne seine PC, iPod, Smartphones etc. bezahlen, pflegen und bereithalten, aber selbständig einsehen und nutzen dürfe er sie nicht, sondern nur andere? Ha! Es fehlen die geplanten „eGk-Kioske“ und „Versicherter@home“-Lösungen (ähnlich den neutral aufgestellten Bankenterminals und Onlinebanking@home), die den Versicherten die legitimen Einsichtsrechte und Zugriffsrechteverwaltung ermöglichen würden, um überhaupt einen zuverlässigeren Datenschutz zu sichern. Die Datenfreigabe über eine Password-Eingabe lässt auch noch auf sich warten.
    Warum hat das Gesundheitsministerium nicht gleichzeitig mit der 70%-Klausel für die eGk-Zwangsausgabe an Versicherte, eine 70%-ige Verfügbarkeit von eGk-Kiosken und Versicherter@Home-Lösungen gesetzlich bestimmt?

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