Baden-Württemberg: Bußgeld von 80.000 Euro verhängt, weil Gesundheitsdaten versehentlich im Internet landeten

Datenschutzrheinmain/ Januar 15, 2019/ alle Beiträge, EU-Datenschutz, Gesundheitsdatenschutz/ 0Kommentare

Es sind nur wenige Sätze in einem längeren Beitrag in der Eßlinger Zeitung vom 12.01.2018. Aber sie haben Brisanz. Und zeigen, dass die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Wirkung zeigt,wenn Datenschutzaufsichtsbehörden arbeitsfähig sind und ihre Aufgaben mit dem notwendigen Nachdruck erledigen.

Der Landesdatenschutzbeauftragte von Baden-Württtemberg wird von der Zeitung mit der Aussage zitiert: “…verhängte der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Stefan Brink, bislang nur in zwei Fällen Bußgelder. Das betraf ein soziales Netzwerk, das unverschlüsselt Passwörter von Nutzern gespeichert hatte, die nach einem Hackerangriff im Netz auftauchten. Hier wurde eine Strafe von 20.000 Euro fällig. Ein Bußgeld von 80.000 Euro wurde in einem zweiten Fall verhängt, bei dem Gesundheitsdaten versehentlich im Internet landeten. Details dazu nannte Brink nicht.”

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