Entwurf einer kommunalen Informationsfreiheitssatzung an kommunale Spitzenverbände in Hessen übergeben
Mit der Novellierung des Hessischen Datenschutzgesetzes wurde im Mai 2018 erstmals für Hessen in den §§ 80 – 89 HDSIG auch ein Informationsfreiheitsgesetz geschaffen. Ausgenommen vom Geltungsbereich des HDSIG sind u. a. die kommunalen Gebietskörperschaften, es sei denn, sie beschließen durch eigene Rechtssetzung eine kommunale Informationsfreiheitssatzung (§ 81 Abs. 1 Ziff. 7 HDSIG). Nicht nur aus diesem Grund gilt das