Neue „Volkszählung“: Der Zensus 2021 steht vor der Tür – erster „Probelauf“ am 13. Januar 2019
Die Bundesregierung hat am 16.08.2018 einen Gesetzentwurf “zur Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2021” (Bundestags-Drucksache 19/3828) vorgelegt. In der Vorlage wird ausführt, dass bereits zum Stichtag 13.01.2019 in einem sogenannten Testdurchlauf die Meldedaten aller Menschen in Deutschland von den Meldebehörden mit Klarnamen an die jeweiligen Statistischen Landesämter übermittelt werden sollen. Zu diesem Zweck soll das Zensusvorbereitungsgesetz 2021 um einen § 9a ergänzt