Informationsfreiheit und Transparenz der öffentlichen Verwaltung beim Einsatz von Algorithmen – Stellungnahme der Informationsfreiheitsbeauftragten des Bundes und vd. Bundesländer

Datenschutzrheinmain/ Oktober 25, 2018/ alle Beiträge, Informationsfreiheit / Transparenz/ 0Kommentare

Von den Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland wurde am 16.10.2018 ein Positionspapier mit dem Titel „Transparenz der Verwaltung beim Einsatz von Algorithmen für gelebten Grundrechtsschutz unabdingbar“ beschlossen.

In der Stellungnahme wird eingangs festgestellt: „Der Einsatz von Algorithmen und KI kann zwar Effizienzsteigerungen bewirken und Auswertungen großer Datenmengen erleichtern bzw. überhaupt erst ermöglichen. Die Verwaltung trägt jedoch eine hohe Verantwortung, den Einsatz von Algorithmen und KI-Verfahren insbesondere im Zusammenhang mit behördlicher Entscheidungsfindung rechtmäßig zu gestalten. Sie ist den Grundwerten unserer Verfassung in besonderer Weise verpflichtet. Nur wenn ihr Handeln unzweifelhaft unserer Rechtsordnung entspricht, wird sie das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger erhalten. Dies ist für das Funktionieren unseres Staates existentiell. Elementar sind in diesem Zusammenhang die Beachtung der Menschenwürde und des Diskriminierungsverbots. Vor diesem Hintergrund stellt es ein großes Problem dar, dass Algorithmen und KI derzeit meist völlig intransparent funktionieren. Mit welchen Kriterien und Wertvorstellungen sie ‚gefüttert‘ werden und inwieweit die erzielten Ergebnisse dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung entsprechen, ist für die Betroffenen in aller Regel nicht nachzuvollziehen. Die eingesetzten Algorithmen und KI-Verfahren müssen daher transparent gemacht werden, damit Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Verwaltung selbst das Zustandekommen der Entscheidungen nachvollziehen können…“

Die Schlussfolgerung daraus: „Nach den Grundsätzen der Informationsfreiheit und der Verwaltungstransparenz müssen die für die Verwaltung essentiellen Informationen über die von ihr eingesetzten Algorithmen sowie KI-Verfahren auch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.“

Daraus leiten die Unterzeichner*innen der Stellungnahme mehrere Forderungen ab. Die erste lautet: Öffentliche Stellen müssen vor dem Einsatz von Algorithmen und KI-Verfahren prüfen, inwieweit dieser Einsatz überhaupt grundrechtskonform möglich ist. Bestehen nach einer sorgfältigen Prüfung Zweifel, beispielsweise wenn ausreichende Nachvollziehbarkeit, Überprüfbarkeit und Beherrschbarkeit nicht gegeben sind, muss auf den Einsatz verzichtet werden.“

Neben der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit haben auch die Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit von acht der 16 Bundesländer (Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt , Schleswig-Holstein und Thüringen) die Stellungnahme unterzeichnet. Da Bayern, Niedersachsen und Sachsen nicht über Landesgesetze zur Informationsfreiheit bzw. Transparenz verfügen stellt sich die Frage: Aus welchen Gründen haben fünf Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit die Stellungnahme unterzeichnet? Diese Frage richtet sich insbesondere an den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in Hessen, Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch.

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