Für den Erhalt des vollen Auskunftsrechtes der PatientInnen – Laufender Gesetzesentwurf lässt Lücken offen.
Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist es entscheidend, dass die Versicherten / Patienten ein volles Einsichtsrecht in ihre „Gesundheitsdaten“ behalten, dass sie „Herr/in seiner/ihrer Daten“ bleiben. Dies ist im Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht ausreichend berücksichtigt.