Illegale Videoüberwachung: Ein Beispiel aus Frankfurt
Ein Frankfurter Bürger hat – angeregt durch die Berichterstattung über den 41. Datenschutzbericht des Hessischen Datenschutzbeauftragten (http://www.datenschutz-hessen.de/tb41inhalt.htm) – eine Beschwerde über die seiner Ansicht nach illegale Videoüberwachung im öffentlichen Raum durch ein Unternehmen im Industriegebiet Frankfurt-Seckbach an den Hessischen Datenschutzbeauftragten gesandt. Der beschwerdeführende Bürger hat sein Schreiben der Bürgerrechtsgruppe die Datenschützer Rhein-Main zur Kenntnis gegeben. Zusammengefasst stellt er folgendes fest: