Frankreich: Staatsgerichtshof erklärt verdachtslose Vorratsdatenspeicherung für zulässig
Nach französischem Recht sind die Anbieter von Kommunikationsdiensten verpflichtet, alle Verbindungsdaten der Nutzer*innen für nachrichtendienstliche und strafrechtliche Ermittlungszwecke zu speichern. Mehrere im Bereich des Datenschutzes tätige Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und ein Telekommunikationsbetreiber hatten vor dem Conseil d’État (dem obersten französischen Gericht) Berufung gegen die Dekrete eingelegt, die eine solche Vorratsspeicherung vorsehen und deren Verarbeitung für nachrichtendienstliche und strafrechtliche Ermittlungszwecke regeln. Das