Bundesarbeitsgericht (BAG) : Urteil zur Veröffentlichung von Videoaufnahmen eines Arbeitnehmers durch das Unternehmen
Bildnisse von Arbeitnehmern dürfen von den jeweiligen Unternehmen nur mit ihrer Einwilligung veröffentlicht werden. Rechtsgrundlage dafür ist das Kunsturhebergesetz (KUG), dort der § 22. Die Einwilligung der/des Betroffenen muss schriftlich erfolgen. Sie kann aber zu einem späteren Zeitpunkt widerrufen werden, wenn dafür ein plausibler Grund angegeben wird. Im vorliegenden Fall hatte ein Arbeitnehmer nach Ausscheiden aus dem Unternehmen seine Einwilligung