Rechtshilfefonds zur juristischen Auseinandersetzung mit eGk, Telematik-Infrastruktur und E-Health-Gesetz gegründet

Datenschutzrheinmain/ Februar 23, 2015/ alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz, Telematik-Infrastruktur/ 1Kommentare

Was lange währt, wird manchmal gut! Im Umfeld der Organisationen und Bündnisse gegen die Infrastruktur der Elektronischen Gesundheitskarte wurde schon lange überlegt, einen Fonds anzulegen, aus dem juristische Basisarbeit finanziert werden kann und soll. Im Zuge des AKtiVCongrEZ 2015  wurde dieser nun aus der Taufe gehoben. Institutionell ist dieser Fond bei Digitalcourage  angesiedelt.

Ab sofort können Spendengelder auf ein Sonderkonto eingezahlt werden (IBAN: DE48 3702 0500 5459 5459 10 bei der Sozialbank).

Über die Vergabe der Mittel entscheidet ein Gremium. Eine Verfahrensordnung  regelt die Vergabe der eingegangenen Gelder.

1 Kommentar

  1. Vielen Dank für die Info wo man sinnvoll sein Geld anlegen kann!

Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*
*