Telekommunikationsüberwachung bei Flüchtlingen und AsylbewerberInnen (I): Weitere Verschärfung des Ausnahmerechts geplant
Am 09.02.2017 fand in Berlin eine Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und –chefs der 16 Bundesländer zum Thema Asyl- und Flüchtlingspolitik statt. Im Rahmen eines dort beschlossenen Maßnahmepakets wurde u. a. eine Verschärfung des Sonderrechts bei der Überwachung von Telekommunikationsdaten von Flüchtlingen und AsylbewerberInnen beschlossen. Punkt 1 h) dieses Maßnahmepakets lautet: „Schaffung einer Rechtsgrundlage im Asylgesetz durch entsprechende Verweisung