Die Identität beschwerdeführender Personen wird nicht preisgegeben! Ein wichtiger Hinweis für alle, die sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde beschweren möchten
Das Recht, sich bei einer tatsächlichen oder oder auch nur vermuteten Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung mit einer Beschwerde an die zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde wenden zu können, dient dem effektiven Schutz der Bürger*innen. Niemand soll aufgrund einer ensprechenden Beschwerde gegen seinen Willen die Preisgabe seiner Identität und mögliche Nachteile befürchten müssen. Darauf weist die Landesdatenschutzbeauftragte in NRW ( LDI NRW)