Ausbau der Videoüberwachung in Hofheim (Main-Taunus-Kreis)? „Dass Jugendliche dort gelegentlich Pizzaschachteln liegen lassen, mache das Rathausumfeld noch nicht zum Kriminalitätsschwerpunkt“

Datenschutzrheinmain/ Januar 14, 2017/ alle Beiträge, Videoüberwachung, Videoüberwachung in der Region/ 0Kommentare

Es gibt in diesem Wochen wohl keine größere oder kleinere Stadt in Deutschland, in der nicht eine hysterische Diskussion über Sinn und Nutzen von Videoüberwachung öffentlicher Räume geführt wird. So auch in Hofheim, der Kreisstadt des Main-Taunus-Kreises. Unter der Überschrift „Braucht Hofheim mehr Kameras?“ berichtet die Frankf. Neue Presse (FNP) am 13.01.2017 über eine Diskussion in Hofheim, ob ein Platz in der Nähe eines Einkaufszentrums im Stadtzentrum durch Videokameras überwacht werden sollte.

Die FNP zitiert einen Vertreter der Hofheimer Polizei: „‚Wir lehnen zusätzliche Anlagen nicht grundsätzlich ab‘, sagt der Pressesprecher der Polizeidirektion Main-Taunus… Aber befürwortet werden sie nur für Standorte, an denen es ein ganz konkretes Kriminalitätsgeschehen gibt. Dies sei beispielsweise für den Hofheimer Chinonplatz nicht gegeben, nimmt er Bezug auf eine Debatte, die schon stattgefunden hat. Dass Jugendliche dort gelegentlich Pizzaschachteln liegen lassen, mache das Rathausumfeld noch nicht zum Kriminalitätsschwerpunkt. Es würden zwar viele Ladendiebstähle gemeldet, aber die finden im Chinon-Center statt, nicht davor. Aus Sicht der Polizei kommt es bei weiteren Anlagen also darauf an, dass es nachweisbar Sicherheitsprobleme gibt…“

Aus dieser Stellungnahme wird erkennbar, mit welchen teils abstrusen Begründungen Lokalpolitiker – scheinbar ohne nachzudenken und ohne die Sach- und Rechtslage zu beachten – nach der Überwachung öffentlicher Räume gieren.

Die Diskussion über den Ausbau von Videoüberwachungsanlagen in Hofheim ist nicht neu. Bereits in seinem 28. Tätigkeitsbericht aus dem Jahre 1999 musste sich der damalige Hessische Datenschutzbeauftragte Prof. Dr. Friedrich von Zezschwitz in Abschnitt 13.3 seines Berichts („Videoüberwachung am Busbahnhof Hofheim“) mit entsprechenden Begehrlichkeiten auseinandersetzen. Er schrieb damals u. a.: „Die Überwachung des öffentlichen Raums durch Videokameras unter Bezug auf die allgemeine Datenverarbeitungsnorm des § 11 Hessisches Datenschutzgesetz ist unzulässig. Ich musste deshalb dem Magistrat der Stadt Hofheim mitteilen, dass die geplante Überwachung des Busbahnhofs durch den Einsatz von Videokameras datenschutzrechtlich nicht zulässig war… Weil die Stadt Hofheim das Gelände am Busbahnhof als unsicheren Ort ansah, plante sie den Einsatz von Videoüberwachungsmaßnahmen, um potentielle Gewalttäter abzuschrecken und dem Sicherheitsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger Rechnung zu tragen. Drei Kameras sollten den Platz ‚im Blick‘ haben. Die Bilder sollten ins Rathaus übertragen und aufgezeichnet werden, ohne dass dort eine Auswertung der Bilder erfolgen sollte. Vielmehr war geplant, der Polizei im Falle eines Übergriffs/Straftat im Bereich Busbahnhof ein Auswertungsrecht der Aufzeichnungen einzuräumen. Ich habe dem Magistrat der Stadt Hofheim daraufhin mitgeteilt, dass es sich bei den Videoaufzeichnungen um Datenerhebungen handelt, die einen nicht unerheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der von der Aufzeichnung betroffenen Bürgerinnen und Bürger darstellen. Derartige Eingriffe sind nur aufgrund einer normenklaren gesetzlichen Regelung zulässig… darf das Bedürfnis nach mehr Sicherheit nicht dazu führen, dass der Schutz der Privatsphäre völlig vernachlässigt wird. Gerade bei der Installierung von Videokameras im öffentlichen Raum sind deshalb strenge Maßstäbe an die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme zu stellen.“

Hofheim ist nicht das erste Beispiel aus den letzten Wochen, dass Vertreter der Polizei gegenüber Lokalpolitikern, die – ohne nachzudenken – den Ausbau der Videoüberwachung fordern, als „Bremser“ entgegentreten. Auf entsprechende Diskussionen in München, Münster (Westf.)  und Nürnberg sei verwiesen.

Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*
*