Auch in Niedersachsen: #noNPOG-Bündnis „Nein zum neuen niedersächsischen Polizeigesetz!“

Datenschutzrheinmain/ Juli 9, 2018/ alle Beiträge, Polizei und Geheimdienste (BRD)/ 0Kommentare

Das Bündnis #noNPOG – Nein zum neuen niedersächsischen Polizeigesetz fordert den niedersächsischen Landtag auf, die geplanten Änderungen am Polizeigesetz nicht zu beschließen und weiteren Ausweitungen der Befugnisse der Sicherheitsbehörden eine Absage zu erteilen.

Bürgerrechtler von freiheitsfoo und Digitalcourage e. V. haben den 1. Entwurf des neuen NPOG vom 19.1.2018 (mit einer übersichtlichen Gegenüberstellung der bisherigen und der geplanten künftigen Regelungen) und den 2. Entwurf des neuen NPOG vom 08.05.18 veröffentlicht.

In einem Aufruf stellt das #noNPOG-Bündnis fest: „Die Landesregierung aus CDU und SPD sieht im aktuellen Gesetzentwurf massive Ausweitungen der polizeilichen Befugnisse und einen Abbau demokratischer Freiheits- und Grundrechte vor… Diesen Entwicklungen stellen wir uns entschieden entgegen. Den Gesetzentwurf ‚NPOG‘ der niedersächsischen Landesregierung lehnen wir mit aller Deutlichkeit ab und fordern dessen Zurücknahme. Anders als bisher soll die Polizei in Zukunft schon dann Menschen überwachen, verfolgen und gefangen nehmen dürfen, wenn ihnen unterstellt wird, über Straftaten nachzudenken, ohne sie tatsächlich auszuführen. Das ist eine ganz grundsätzliche Änderung der Rolle der Polizei in unserer Gesellschaft, ein so genannter Paradigmenwechsel. Die Verwischung der Grenzen zwischen polizeilicher und nachrichtendienstlicher Tätigkeit stellt die Gewaltenteilung infrage… Folgende Neuregelungen lehnen wir ab:

  • Polizeiliche Sanktionen und Überwachungsmaßnahmen gegen konkrete Personen bei bloßer Annahme der zukünftigen Begehung einer terroristischen Straftat…
  • Verschärfte Strafverfolgung von Versammlungsteilnehmenden…
  • Überwachung des öffentlichen Raums bei bloßer Annahme der zukünftigen Begehung von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten sowie Zugriff auf Daten Dritter…
  • Zusätzliche Mittel zur Ausübung des unmittelbaren Zwanges…“

Das gilt auch für Niedersachsen!

 

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