Arbeitsgericht Düsseldorf: 5.000 € Schadensersatz wg. nicht ausreichender Auskunftserteilung nach Art 15 DSGVO
Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 05.03.2020 (Aktenzeichen: 9 Ca 6557/18 ) entschieden, dass einem ehemaligen Beschäftigten eines Unternehmens ein Schadensersatz i. H. v. 5.000 € zusteht, weil das Unternehmen seiner Auskunftspflicht nach Art. 15 DSGVO nicht ausreichend nachgekommen ist. Die Regelungen zum Schadensersatz finden sich in Art. 82 DSGVO.
Das Urteil ist hier im Wortlaut nachlesbar. Es wird derzeit in einem Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Aktenzeichen: 14 Sa 294/20) überprüft.