Ampelschaltung per Smartphone: Marburg probt Grüne Welle für Radler – wie steht es dabei um den Datenschutz?

Datenschutzrheinmain/ November 1, 2016/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz, Regionales/ 0Kommentare

Unter der Überschrift „Ampelschaltung per Smartphone: Marburg probt Grüne Welle für Radler“ berichtet die Hessenschau am 26.10.2016 über einen Verkehrsversuch, bei dem eine von der Firma Siemens entwickelte SiBike-App erprobt wurde. „Das Fahrrad soll damit zum ‚gleichberechtigten Verkehrsteilnehmer‘ aufsteigen… Heißt: Es bekommt ähnliche Vorrechte eingeräumt, wie der Autoverkehr sie dank entsprechender Ampelschaltung genießt… Der Radler muss dafür allerdings mit seinem Smartphone dauerhaft seine Position per GPS abfragen. Beim Überfahren eines festgelegten Punktes rund 30 Meter vor einer Kreuzung sendet die App ein Signal an das Steuerungssystem der Ampel. Entsprechend soll eine bestehende Grünphase verlängert oder im Falle von Rot vorgezogen werden, um dem Fahrradfahrer das Durchhuschen zu ermöglichen.“

Die Firma Siemens informiert in einer Pressemitteilung vom 26.10.2016: „Grüne-Welle-App in Marburg erfolgreich getestet. Testen konnten diese Grüne-Welle-App nun 15 Probanden aus Marburg. Während einer Testphase von drei Wochen bekamen sie auf einer Strecke von ca. 700 Metern… freie Fahrt auf den Radspuren. Auf der Teststrecke befinden sich sechs Kreuzungen, die in der Vergangenheit dafür sorgten, dass Fahrradfahrer an rund drei Ampeln anhalten, warten und wieder anfahren mussten… Wie funktioniert die Grüne Welle für Radfahrer? Nähert sich ein Fahrradfahrer mit der SiBike-App einer Kreuzung, so versucht die Ampel Grün zu schalten bzw. eine bestehende Grünphase wird verlängert. Ist der Radfahrer einmal in der Grünen Welle so wird sichergestellt, dass das Gros der Radfahrer die weiteren Anlagen verzögerungsfrei passieren kann. SiBike nutzt die Vorteile der Satellitennavigationstechnologie. Das Smartphone des Fahrradfahrers bestimmt die Position mittels GPS und prüft, ob das Fahrrad einen virtuellen Auslösepunkt mit einer vorher bestimmten Geschwindigkeit passiert. Wenn das Fahrrad den Auslösepunkt passiert, meldet die App die Aktivierung des Auslösepunktes an die Verkehrszentrale. Anschließend gibt die Verkehrszentrale einen Befehl an die Ampelsteuerung und sorgt dafür, dass der Fahrradfahrer grünes Licht erhält…“

Was in der Pressemitteilung von Siemens auffällt: Es wird kein Wort auf datenschutzrechtliche Fragen verwendet. Dass mit der Nutzung der SiBike-App Bewegungsdaten der RadlerInnen anfallen dürfte unstrittig sein. Ob, wie und von wem sie gespeichert und ggf. ausgewertet werden: Kein Wort dazu von Siemens. Aber auch die Stadt Marburg geht in ihrer Pressemitteilung vom 26.10.2016 nicht auf datenschutzrechtliche Aspekte des Verkehrsversuchs ein.

Für ein Mitglied der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main – selbst Alltagsradler – war dies Anlass, dem behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Marburg drei Fragen zu stellen:

  • „Waren Sie in die Vorbereitung dieses Verkehrsversuchs einbezogen?
  • Welche Stellungnahme haben Sie ggf. abgegeben?
  • Wie wird gesichert, dass personenbezogene Daten der Teilnehmer nicht erfasst bzw. nicht gespeichert und ausgewertet werden?

Die Antwort: „…teilen wir Ihnen mit, dass es sich um ein Pilotprojekt gehandelt hat. Dieses Projekt wurde federführend von der Fa. Siemens und der TU München geleitet .  Alle Personen haben freiwillig an dieser Studie teilgenommen und dazu ihr Einverständnis gegeben. Eine Beteiligung des Datenschutzbeauftragten der Stadt Marburg erfolgte nicht.“

Auch die Firma Siemens meldete sich per Twitter zu Wort:

siemens-verkehrsversuch-marburg

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