Hanau: Magistrat und Stadtverordnetenversammlung wollen Videoüberwachung ausbauen – der Hessische Datenschutzbeauftragte äußert Zweifel an dieser Entscheidung

Datenschutzrheinmain/ Februar 18, 2017/ alle Beiträge, Videoüberwachung, Videoüberwachung in der Region/ 0 comments

Hanaus Oberbürgermeister Claus Kaminsky (SPD) hat sich eindeutig positioniert. Auf der Homepage der Stadt Hanau  teilt er mit: „Präventive Konzeption für mehr Aufenthaltsqualität in der Innenstadt – Planung für Videoüberwachung… Eine spürbare Erhöhung des Sicherheitsempfindens und eine damit einhergehende Steigerung der Aufenthaltsqualität in der Innenstadt verspricht sich die Stadt Hanau von einer jetzt auf den Weg gebrachten Planung zur Videoüberwachung an drei ausgewählten zentralen Plätzen…“

Dieser Konzeption, in einen Antrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung gegossen,   hat der Haupt- und Finanzausschuss der Hanauer Stadtverordnetenversammlung am 14.02.2017 einstimmig seinen Segen gegeben. Er hat u. a. beschlossen: „Der Bereich des Freiheitsplatzes (Stadtplatz), des Platzes im Bereich der Straßen Am Freiheitsplatz und Hammerstraße (Platanenplatz) und des Marktplatzes sowie die unmittelbar an die Plätze angrenzenden Straßen… sollen mittels einer Videoanlage gemeinsam durch Polizei und Ordnungsamt überwacht werden, sofern die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind und der Hessische Datenschutzbeauftragte der abschließenden Planung nicht widerspricht…“ Es muss davon ausgegangen werden, dass auch die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 20.02.2017  dieser Konzeption zustimmen wird.

Als Ziele der Videoüberwachung wurde im Beschluss benannt:

  • „Kriminalitätsformen, die im öffentlichen Raum stattfinden, sollen verhindert oder zumindest reduziert werden. Zu solchen Kriminalitätsformen gehören beispielsweise die Straßenkriminalität (z.B. Raub- und Körperverletzungsdelikte, bestimmte Eigentumsdelikte und Sachbeschädigungen) sowie die Betäubungsmittelkriminalität.
  • Das Risiko, von der Videoüberwachung erfasst zu werden, soll potenzielle Täter von der Tatbegehung abschrecken und die Zahl der begangenen Straftaten senken, aber auch eine Verbesserung der Strafverfolgung ist erklärtes Ziel.
  • Die Videoüberwachung an den benannten Plätzen soll einen Beitrag zum Schutz der Hanauer Bevölkerung und der Besucher der Stadt vor Straftaten leisten und somit das Sicherheitsgefühl und die damit einhergehende Aufenthaltsqualität in der Stadt steigern.“

Auf eine Anfrage der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main hat der Hanauer Oberbürgermeister am 16.12.2016 geantwortet. Freundlich im Ton und mit einigen Zahlen und Fakten, die eine genauere Bewertung der Sinnhaftigkeit der geplanten Maßnahme zulassen; auch wenn nicht alle Fragen beantwortet wurden. Der Kern seiner Aussage: Der Freiheitsplatz und der Marktplatz seien lt. einer vom Polizeipräsidium Südosthessen (PPSOH) durchgeführten Kriminalitätsanalyse „als Kriminalitätsbrennpunkte klassifiziert“ worden. „Dort kam es über einem längeren Betrachtungszeitraum zur Häufung von Straftaten im öffentlichen Raum… Zum ganz überwiegenden Teil handelt es sich bei den relevanten Zahlen um Eigentumsdelikte und Sachbeschädigungen, aber auch um Rohheitsdelikte und Bedrohungen im öffentlichen Raum und um Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz.“ Und dann werden Zahlen genannt.

  • Für den Bereich des Freiheitsplatzes hat die Statistik lt. Schreiben von OB Kaminsky folgende Anzahl an Straftaten ergeben: 2010: 57 – 2011: 47 – 2012: 43 – 2013: 39 – 2014: 28 – 2015: 48; in sechs Jahren insgesamt 262. Umgerechnet auf Straftaten pro Kalendertage waren das im Spitzenjahr 2010 eine Straftat innerhalb von 6,4 Tagen; im Durchschnitt der 6 Jahre eine Straftat innerhalb von 8,4 Tagen.
  • Für den Bereich des Marktplatzes hat die Statistik folgende Anzahl an Straftaten ergeben: 2010: 35 – 2011: 61 – 2012: 36 – 2013: 44 – 2014: 35 – 2015: 36; in sechs Jahren insgesamt 247. Umgerechnet auf Straftaten pro Kalendertage waren das im Spitzenjahr 2011 eine Straftat innerhalb von 6,0 Tagen; im Durchschnitt der 6 Jahre eine Straftat innerhalb von 8,9 Tagen.

Belegen diese Zahlen, dass die beiden Plätze tatsächlich Kriminalitätsschwerpunkte sind, die einer ständigen Videoüberwachung bedürfen?

Rechtfertigen diese Zahlen, dass täglich tausende von PassantInnen am Freiheitsplatz und Marktplatz in Hanau durch Kameras überwacht und ihre Bewegungsdaten für 7 – 10 Tage gespeichert werden?

Der Hessische Datenschutzbeauftragte hat daran Zweifel. Das ist einem Bericht in der Frankf. Allgemeinen Zeitung (FAZ) vom  17.02.2017 zu entnehmen. Dort ist zu lesen: „Die Auffassung… dass für beide Plätze die Voraussetzungen für Videoüberwachung rundum erfüllt seien, teilt Barbara Dembowski, Referatsleiterin beim Hessischen Datenschutzbeauftragten, nicht ganz. Freiheitsplatz und Marktplatz rangierten an der unteren Grenze zur Zulassung für eine Videoüberwachung, lautet ihre Bewertung. Zwar seien die von der Polizei genannten Zahlen nicht anzuzweifeln. Dembowski bemängelt aber, dass beispielsweise Verstöße gegen das Aufenthaltsrecht von Ausländern in die Berechnung der Häufigkeit von Straftaten eingeflossen seien…“

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