Generalanwalt am Europ. Gerichtshofs zur Zusammenarbeit zwischen Facebook und der NSA – eine Klatsche für Merkel, de Maizière und Maas

Datenschutzrheinmain/ September 23, 2015/ alle Beiträge, NSA Skandal, staatliche Überwachung / Vorratsdatenspeicherung/ 1Kommentare

Max Schrems, ein österreichischer Jurist, Autor, Datenschutzexperte und Kläger gegen Facebook und dessen sogenannte“Datenschutz“richtlinien, dessen Rechtsstreit inzwischen auch dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorliegt, hat einen wichtigen Etappensieg errungen.

Der Generalanwalt am EuGH hat zum Inhalt seiner Klage gegen Facebook Stellung genommen. In einer Pressemitteilung des Generalanwalts vom 23.09.2015 wird Klartext gesprochen:

„…Der Generalanwalt ist ferner der Ansicht, dass der Zugang der amerikanischen Nachrichtendienste zu den übermittelten Daten einen Eingriff in das Recht auf Achtung des Privatlebens und in das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten bedeutet. Desgleichen bedeutet der Umstand, dass die Unionsbürger keine Möglichkeit haben, zur Frage des Abfangens und der Überwachung ihrer Daten in den Vereinigten Staaten gehört zu werden, einen Eingriff in das von der Charta geschützte Recht der Unionsbürger auf einen wirksamen Rechtsbehelf.

Der Generalanwalt sieht in diesem Eingriff in die Grundrechte einen Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, insbesondere weil die von den amerikanischen Nachrichtendiensten ausgeübte Überwachung massiv und nicht zielgerichtet ist. Der Zugang zu personenbezogenen Daten, über den die amerikanischen Nachrichtendienste verfügen, erfasst nämlich in generalisierter Weise alle Personen und alle elektronischen Kommunikationsmittel sowie sämtliche übertragenen Daten (einschließlich des Inhalts der Kommunikationen), ohne jede Differenzierung, Einschränkung oder Ausnahme anhand des im Allgemeininteresse liegenden Ziels, das verfolgt wird. Unter diesen Umständen kann nach Ansicht des Generalanwalts nicht davon ausgegangen werden, dass ein Drittland ein angemessenes Schutzniveau gewährleistet, zumal die Regelung über den sicheren Hafen in der Entscheidung der Kommission keine Garantien enthält, die geeignet sind, einen massiven und generalisierten Zugang zu den übermittelten Daten zu verhindern. Denn …“

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Demonstration Freiheit stirbt mit Sicherheit am 30.05.2015 in Frankfurt

Diese Stellungnahme ist auch als eine deutliche Klatsche für die Bundeskanzlerin, den Bundesinnen- und den Bundesjustizminister sowie den Generalbundesanwalt zu verstehen. Diese weigern sich auch mehr als zwei Jahre nach den Enthüllungen von Edward Snowden noch immer, die von ihm veröffentlichten Dokumente zu prüfen und rechtliche und politische Schritte gegen illegale Praktiken US-amerikanischer und deutscher Spionageorganisationen zu überprüfen.

1 Kommentar

  1. Der gesamte europäische Zahlungsverkehr läuft per SEPA über SWIFT in die VSA. Was das bedeutet, muss man sich erst einmal vorstellen.

    Das Projekt eGK samt der zentralen Erfassung und Auswertung per Bertelsmann-Unternehmen Arvato wird zu einem Alptraum. Die Neufassung des Datenschutzes der EU-Kommission sieht explizit die Weitergabe an die VSA vor. Gleiches gilt für TTIP. Deutsches Recht, wenn man denn nach all den Lügen vom BMG, den Politikern ( „alles freiwillig“ hieß es noch im Jahre 2002), der Gematik, den Krankenkassen, Bertelsmann, Bundessozialgericht usw. noch daran glaubt, wird durch EU-Recht ausgeschaltet. Das ist den Verantwortlichen voll bewusst.

    Wir müssen den Irrsinn stoppen.

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