Einsatz von Bodycams, Video- und Audioüberwachung und KI-gestützter Echtzeitüberwachung in Zügen der DB Regio

CCTV-NeinDanke/ Juni 22, 2026/ alle Beiträge, Verbraucherdatenschutz, Videoüberwachung/ 0Kommentare

Die Frankfurter Rundschau informierte in einem Beitrag vom 08.06.2026: „Die Deutsche Bahn stattet ihre Zugbegleiter mit Bodycams aus, die auch Tonaufnahmen machen. Knapp ein Drittel der Kontrolleure trägt die Kameras bereits – die Quote soll weiter steigen.“ Und weiter: „Im Laufe dieses Jahres wolle DB Regio auch künstliche Intelligenz zum frühen Erkennen von Übergriffen anwenden… das in Echtzeit aggressives Verhalten erkennt… DB Regio (wolle) den Datenschutz einhalten, damit Gesichtsaufnahmen und Bewegungsprofile nicht weitergereicht würden.“

Für die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main war dies Anlass, dazu mit Schreiben vom 20.06.2026 einen Fragenkatalog an die DB Regio AG zu senden:

1. Wurde vor dem Einsatz von Bodycams in Zügen der DB Regio die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde in Ihre Planungen einbezogen?

1.1. Welche Stellungnahme hat sie dazu abgegeben? 

2. Sie benennen als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Ihrer Fahrgäste Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO

2.1. In welcher Form bzw. nach welchen Maßstäben hat die Interessenabwägung zwischen der „Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten“ und den „Interessen oder Grundrechten und Grundfreiheiten der betroffenen Person(en)“, in diesem Fall Ihrer Fahrgäste, stattgefunden?

2.2. Hat diese Interessenabwägung der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde zur Prüfung bzw. Stellungnahme vorgelegen?

2.3. Hat die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde Ihre Interessenabwägung zustimmend zur Kenntnis genommen oder hat sie Korrekturen eingefordert? Wenn ja, welche?

2.4. Sie schreiben in ihren „Datenschutzhinweise BodyCam“, dass die Daten 72 Stunden nach dem „Ereignisfall“ automatisiert gelöscht werden. Wann werden die Daten ohne „Ereignisfall“ gelöscht?

2.5. Inwieweit kann der/die Zugbegleiterin auf die Aufnahme Einfuss nehmen? 

2.6. Wie ist für betroffene Fahrgäste erkennbar, wenn / ob die Bodycam gerade aufnimmt?

3. Gibt es für die Beschäftigten Ihres Unternehmens, die Bodycams nutzen sollen, eine verbindliche Arbeits- oder Dienstanweisung? 

3.1. Welchen Inhalt hat sie? Wir möchten Sie bitten, uns den Inhalt dieser Arbeits- oder Dienstanweisung im Wortlaut zur Kenntnis zu geben.

4. Von Bodycam-Aufnahmen erfasste Personen sollen einen rechtlichen Hinweis ausgehändigt bekommen.

4.1. Welchen Inhalt hat dieser rechtliche Hinweis? Wir möchten Sie bitten, uns den Inhalt dieses Hinweises im Wortlaut zur Kenntnis zu geben.

5. Sie beabsichtigen, im Herbst dieses Jahres mit den Bodycams in den Zügen nicht nur Bild-, sondern auch Tonaufzeichnungen zu machen.

5.1. Auf welche Rechtsgrundlage stützen Sie sich bei dieser Absicht?

6. Sie beabsichtigen, Im Laufe dieses Jahres künstliche Intelligenz zum frühen Erkennen von Übergriffen anzuwenden, mit der in Echtzeit aggressives Verhalten erkannt werden soll.

6.1. Auf welche Rechtsgrundlage stützen Sie sich bei dieser Absicht?

6.2. Wurde die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde in diese Planungen einbezogen?

6.3. Welche Stellungnahme hat sie dazu abgegeben? 

6.4. Wird die KI-Verarbeitung direkt auf den Kameras durchgeführt? 

6.5. Werden bei erkanntem „aggressiven Verhalten“ automatisch Maßnahmen eingeleitet? Falls ja: Welche? Falls nein: Worin sehen Sie den Mehrwert der KI-Auswertung?

6.6. Wie hoch ist die Fehlerkennungsrate „false positive“? Angabe bitte in Prozent. 

6.7. Wie oft wird „aggressives Verhalten“ fälschlicherweise nicht erkannt? 

7. Ist eine Überprüfung der von Ihnen geplanten Maßnahmen vorgesehen? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt? Wenn ja, zu welchen der o. g. Maßnahmen?

8. Auf Ihrer Internetseite „Standpunkte von DB Regio“ schreiben Sie vom „partnerschaftlichen Dialog“ mit dem Ziel „offene konstruktive Diskussion mit dem Ziel unterschiedlicher Positionen zwischen Anspruchsgruppen und Unternehmen“ auszutauschen. Wären Sie bereit unsere Fragen und ihre Antworten dort als Start eines Meinungsaustausches zu veröffentlichen?“

Auf die Antwort der DB Regio AG darf man gespannt sein. Denn, wie der Kommentator der Frankfurter Rundschau am 08.06.2026 zu Recht feststellte: „Es gibt gute Gründe, warum die Justiz dem Staat beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz harte Grenzen setzt… Die DB Regio plant den KI-Einsatz nun aber flächendeckend und ohne richterlichen Beschluss. Wenn jemand eine Schlägerei beginnt, sollen verpixelte Daten an die Polizei gehen, die die Daten dann auswertet. Und wenn jemand einer Person nahetritt und sie umarmt? Ist das dann ein Übergriff oder ein Freundschaftsakt guter Bekannter? Was, wenn jemand einem Kind ins Gesicht fasst – und seinem Sohn eine Wimper aus dem Augenwinkel wischt –, schaut dann die Polizei zu? Im ewigen Balanceakt zwischen Freiheit und Sicherheit darf die Deutsche Bahn nicht übers Ziel hinausschießen.“

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