Kein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche in Deutschland!

WS/ Februar 22, 2026/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Die CDU will es. Die SPD auch.

Der Kinderschutzbund, Rechtswissenschaftler*innen, Netzpolitiker*innen und Datenschützer*innen lehnen ein pauschales Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche mit einer Vielzahl unterschiedlicher Argumente ab. Einige Beispiele:

Prof. Dr. Friederike Wapler (Uni Mainz, Rechtsphilosophie und Öffentliches Recht) schreibt am 20.02.2026 im Verfassungsblog, dies sei Nur die Illusion von Schutz. Sie erklärt in ihrem Beitrag: „Kinder und Jugendliche haben Freiheitsrechte. Ihre Informationsfreiheit erlaubt ihnen, sich aus allgemein zugänglichen Quellen zu informieren. Ihr Grundrecht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit umfasst die Nutzung von Medien zur Unterhaltung, Entspannung und Vernetzung. In der UN-Kinderrechtskonvention gewährleistet Artikel 17 Kindern und Jugendlichen ein Recht auf Zugang zu Medien. Diese Rechte sollten der Ausgangspunkt der Überlegungen sein. Nun fällt Medienkompetenz nicht vom Himmel, sondern muss erworben werden. Kinder und Jugendliche dabei zu unterstützen und zu begleiten, ist erst einmal Aufgabe der Eltern. Eltern und Kinder haben das Recht, vom Staat unbehelligt auszuhandeln, was für sie in ihrer konkreten Lebenssituation der beste Umgang mit sozialen Medien ist… Wenn ein Gesetz Kindern und Jugendlichen pauschal verbietet, soziale Medien zu nutzen, dann greift das nicht nur in Grundrechte der Kinder, sondern auch in das Erziehungsrecht der Eltern ein…“

Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, Bundesdatenschutzbeauftragte, verweist in einer Stellungnahme vom 22.12.2025 auf den „Verhältnismäßigkeitsgrundsatz“ und stellt dazu fest: Jede Datenverarbeitung, die der Gesetzgeber legitimiert, ist außerdem ein Grundrechtseingriff und muss als solcher gerechtfertigt werden, also insbesondere verhältnismäßig sein. D. h. es dürfen keine milderen Mittel existieren, um den Zweck des Schutzes von Kindern und Jugendlichen im Netz gleichermaßen zu erreichen. Mildere Mittel können zum Beispiel kinderfreundliche Voreinstellungen und Designs der sozialen Medien sein, also quasi ein ‚Kinderschutz by design and default‘… Ebenso helfen effiziente Meldewege für kindesgefährdende Inhalte und eine wirksame Inhaltskontrolle, wie sie in den Art. 34 ff. DSA bereits für sehr große Online-Plattformen vorgesehen ist. Auch eine Modifikation von Funktionalitäten z. B. durch den risikobasierten Ausschluss personalisierter Werbung und den Verzicht auf die Erstellung individueller Nutzungsprofile sowie eingeschränkte Kontaktmöglichkeiten für Personengruppen eines bestimmten Alters bieten sich an. Elternfreigaben für die Nutzung sozialer Medien durch Kinder und Jugendliche sind ein weiteres Mittel… Keinesfalls sollte undifferenziert für jedes soziale Medium in Gänze eine bestimmte Altersgrenze festgelegt werden. Wie die UN-Kinderrechtskommission zurecht anerkennt, haben Kinder und Jugendliche auch ein Recht auf soziale Teilhabe… verkörpert durch das Grundrecht auf Informations- und Medienfreiheit. Dies kann sich auch auf die Nutzung von sozialen Medien beziehen…“

Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) hat am 26.01.2026 die Ergebnisse einer Befragung unter jugendlichen Internet-Nutzer*innen veröffentlicht und merkt dazu an: „Ein Verbot verschiebt Verantwortung von Plattformbetreibern und Politik auf Jugendliche… Notwendig sind verbindliche Regeln für Anbieter, wirksamer Jugend- und Datenschutz sowie eine Politik, die Prävention und Befähigung ernst nimmt. Medienkompetenz ist dabei keine Frage des Alters, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.“

Eine Übersicht über Stellungnahmen von Organisationen aus Kinderschutz, Datenschutz, Wissenschaft und Pädagogik hat Netzpolitik.org am 21.02.2026 veröffentlicht.


Gut beobachtet!

Quelle: Mastodon

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