Was kann ich tun gegen unzulässige Videoüberwachung durch private Kamerabetreiber*innen?

CCTV-NeinDanke/ Oktober 8, 2025/ alle Beiträge, praktische Tipps, Videoüberwachung/ 0Kommentare

Dieser Frage widmet sich ein Beitrag auf der Homepage des Datenschutzbeauftragten des Landes Baden-Württemberg. Da die dort genannten Grundsätze bundesweit zu beachten sind, werden sie nachstehend auszugsweise zitiert:

Was kann ich tun, wenn ich befürchte, dass mein Nachbar mit seiner Kamera mein Grundstück oder öffentliche Flächen erfasst?

Da sich durch technische Anpassungen (s.o.) die meisten Kameras datenschutzkonform betreiben lassen, auch wenn dies von außen nicht so aussieht, und es sich bei einigen „Kameras“ lediglich um abschreckende Attrappen handelt, empfiehlt sich zunächst einmal ein Gespräch mit der_dem Kamerabetreibenden.

Sollte dies keinen Erfolg bringen, besteht die Möglichkeit eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einzureichen. Um die Beschwerde bearbeiten zu können, wird benötigt:

  • Name und Adresse der_des Kamerabetreibenden,
  • Fotos der Kameras,
  • Lageplan mit Kenntlichmachung der Kamerastandorte,
  • Informationen zu Anzahl der Kameras, Anbringungsorte, mutmaßliche Erfassungsbereiche sowie
  • der bisherige Schriftverkehr mit dem Kamerabetreiber.

Was kann die Aufsichtsbehörde bei einer Beschwerde tun?

Die Aufsichtsbehörden sind zuständig für die Überwachung der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften auch bei Privatpersonen. Bei diesen bestehen jedoch lediglich eingeschränkte Kontrollmöglichkeiten. Es gibt keine gesetzliche Betretungsbefugnis für private Grundstücke und Wohnräume.

Je nach Schwere des mutmaßlichen Eingriffs holen wir eine Stellungnahme der die Kamera betreibenden Person ein und/oder weisen mit einem Schreiben auf die Anforderungen an eine datenschutzkonforme Videoüberwachung hin mit der Aufforderung diese umzusetzen.

Der Abbau von Kameras kann nicht von den datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörden angeordnet werden. Hierzu fehlt es an einer entsprechenden Ermächtigungsgrundlage.

Wie kann ich den Abbau einer Kamera erreichen?

Da ein Abbau von Kameras durch die Aufsichtsbehörden nicht möglich ist (s.o.), verbleibt der Zivilrechtsweg. Im Rahmen eines Beseitigungs- oder Unterlassungsanspruchs kann der Abbau von Kameras verfolgt werden. Auf diesem Weg können auch Schadenersatzansprüche und die Übernahme der entstandenen Anwaltsgebühren geltend gemacht werden.

Was für Konsequenzen kann eine unzulässige Überwachung haben?

Die Missachtung der gesetzlichen Voraussetzungen kann bei erheblichen Verstößen mit einem Bußgeld geahndet werden.“


Eine Übersicht über die Kontaktdaten aller Landesdatenschutzbeauftragten finden Sie hier

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