Verfassungsbeschwerde gegen Durchsuchung beschlagnahmter Handys durch die Polizei…

Powidatschl/ August 5, 2025/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz, Polizei und Geheimdienste (BRD), Telekommunikations-Überwachung/ 0Kommentare

hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V. (GFF) beim Bundesverfassungsgericht eingelegt; gemeinsam mit einem Journalisten und seiner Rechtsanwältin. Denn der (bayrischen) Polizei reichte bereits ein Anfangsverdacht, um sein Handy umfassend auszulesen und auszuwerten. Das verletzt die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen und hat gravierende Konsequenzen für zivilgesellschaftliches Engagement und für die Pressefreiheit.

Was war passiert? Im September 2023 begleitete der Journalist eine Demonstration in Bamberg, um darüber anschließend einen Artikel in einer Zeitung zu verfassen. Nach Ende der Demonstration wurde er Zeuge einer polizeilichen Maßnahme gegen drei Teilnehmende der Demonstration. Dabei dokumentierte er die öffentlichen Äußerungen der Polizist*innen mit einer Sprachnotiz und schickte diese per Messenger an sich selbst. Die Polizist*innen warfen ihm anschließend vor, er habe die Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes (§ 201 Strafgesetzbuch) verletzt. Sie beschlagnahmten sein Handy nach den §§ 94ff.  Strafprozessordnung und ließen auch hochsensible Daten – darunter auch private Fotos und Chatnachrichten – auslesen und auswerten. Anschließend erstellte die Polizei auf dieser Grundlage einen umfassenden Bericht zu den politischen Aktivitäten des Journalisten. Mit den konkreten Vorwürfen gegen ihn hatte das nichts zu tun. Der Journalist erhielt sein Handy erst zurück, nachdem die Staatsanwaltschaft das Verfahren im August 2024 eingestellt hatte.

Davy Wang, Jurist und Verfahrenskoordinator bei der GFF, erklärt dazu: Wenn die Polizei bei einem beschlagnahmten Handy alle Daten auslesen darf, kann sie die gesamte Persönlichkeit und das Privatleben der Betroffenen erfassen – obwohl bislang nur ein strafrechtlicher Anfangsverdacht besteht. Das ist eine digitale Hausdurchsuchung, ein massiver Eingriff in die Privatsphäre – ohne dass es dafür eine klare Rechtsgrundlage gibt. Das kann nicht sein.

Näheres zu diesem Thema finden Sie auf der Homepage der GFF.


Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main hat wiederholt Verfassungsbeschwerden der GFF gegen das HSOG und das hessische Verfassungsschutzgesetz begleitet und unterstützt. Sie ruft dazu auf, zur Finanzierung der o. g. und anderer Verfassungsbeschwerden

die GFF mit Spenden zu unterstützen.

 

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