Baden-Wüttemberg: Erneuter Fall unerlaubter Datenbank-Abfragen durch einen Polizeibeamten
Powidatschl/ Juli 7, 2025/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz, Polizei und Geheimdienste (BRD)/ 0Kommentare
- Ein Polizeibeamter rief von seinem dienstlich zur Verfügung gestellten PC im polizeilichen Informationssystem POLAS Daten über einen Kollegen ab, ohne dass es für die Abfrage einen dienstlichen Anlass gab.
- Das Amtsgericht Stuttgart sah in der nicht dienstlich veranlassten Datenbankabfrage einen Verstoß gegen die DSGVO und verurteilte den Beklagten zu einer Geldbuße von 1.500 €. Die dagegen gerichtete Rechtsbeschwerde lehnte das Oberlandesgericht Stuttgart mit Urteil vom 25.02.2025 (Aktenzeichen: 2 ORbs 16 Ss 336/24) rechtskräftig ab.