EU-Kommission will DSGVO abschwächen und damit den Verbraucherdatenschutz aushöhlen
Die Europäische Kommission plant eine Änderung von Artikel 30 Absatz 5 der DSGVO. Dies betrifft die Pflicht zur Datenschutzdokumentation. Das geht aus einem bislang unveröffentlichten Entwurf zur Änderung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hervor.
Künftig würden Unternehmen kein Verzeichnis ihrer Verarbeitungstätigkeiten mehr führen müssen, wenn ihre Datenverarbeitungen voraussichtlich kein hohes Risiko für die Rechte der Betroffenen mit sich bringen – bislang spricht die DSGVO von einem wahrscheinlichen Risiko. Außerdem soll die Ausnahme nicht mehr wie bisher nur für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit bis zu 250 Mitarbeitenden gelten, sondern auch für sogenannte „small mid-caps“ mit bis zu 500 Beschäftigten und nicht mehr als 100 Millionen Euro Jahresumsatz sowie einer Bilanzsumme von maximal 86 Millionen Euro.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert die Pläne: Jede Aufweichung – so klein sie auch erscheinen mag – würde die Tür für weitere Aushöhlungen des Datenschutzes öffnen. Gemeinsam mit zahlreichen europäischen Organisationen fordert die Verbraucherzentrale in einem offenen Brief:
- Keine pauschalen Ausnahmen von der Dokumentationspflicht
- Stattdessen: Gezielte Unterstützung von kleineren und mittelständischen Unternehmen bei der
Erstellung datenschutzrechtlicher Dokumente mithilfe von praxistauglichen Tools – etwa Online-
Generatoren für die Dokumentation risikoarmer Verarbeitungen - Die DSGVO stärken – nicht schwächen: als globales Vorbild für fairen, innovationsfreundlichen
Datenschutz
Die Stellungnahme der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist hier im Wortlaut nachlesbar.