Wohnungskonzern Vonovia plant Einbau von Funk-Rauchmeldern – Mietervereine warnen: „Verstoß gegen den Datenschutz und gegen den Schutz der Wohnung“

WS/ November 13, 2024/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz, Datenschutz im Mietrecht/ 0Kommentare

Der Wohnungskonzern Vonovia besitzt über 500.000 Wohnungen in Deutschland, Schweden und Österreich und ist damit einer der ganz Großen im Geschäft mit Mietwohnungen.

Vonovia plant, neue Rauchmelder des Typs Multisensor Plus von Techem, unter anderem in den zum Konzern gehörenden Wohnungen im Frankfurt installieren zu lassen. Techem preis sein Produkt an mit den Worten: Er warnt vor Rauch, Hitze, erhöhter Luftfeuchtigkeit und Kohlenmonoxid.“ Es erklärt auf seiner Homepage großspurig: Die Themen Datenschutz und Privatsphäre haben Techem während der Produktentwicklung immer begleitet. Das Ergebnis: Der Multisensor Plus berücksichtigt die Vorgaben der DSGVO. Das Gerät enthält keine Kameras oder Mikrofone…“ Etwas versteckt ist dann aber zu lesen: Beim Klimaservice für Vermietende erhalten diese eine Auswertung zum Wohnklima in der Immobilie – natürlich DSGVO-konform.“

Der Verein Mieter helfen Mietern Frankfurt (MHM) hat dazu am 05.11.2024 wie folgt Stellung genommen: Vonovia hat Mieter:innen in Frankfurt in den vergangenen Wochen mit einer Modernisierungsankündigung konfrontiert. Im entsprechenden Schreiben wurde die Installation neu entwickelter Rauchwarnmelder und damit verbunden, eine Mieterhöhung in niedriger einstelliger Höhe angekündigt. Der sogenannte Komfortfuntion, also der Übermittlung von personalisierten Daten zu Raumtemperatur und relativer Luftfeuchtigkeit an die ‚Techem Cloud‘ und anschließenden personalisierten Empfehlungen zu Lüftungsverhalten und Energieeffizienz, müssen Mietende ausdrücklich zustimmen. Die Nutzung ist freiwillig.

Muss ich den Einbau der Geräte dulden? Mieter helfen Mietern Frankfurt e.V. hat erhebliche Zweifel, dass es sich bei der geplanten Maßnahme, also dem Einbau der Rauchwarnmelder mit Zusatzfunktionen um eine Modernisierungsmaßnahme handelt…

Sollte ich der Nutzung der sogenannten Komfortfunktionen widersprechen? Wir raten, der Nutzung der Komfortfunktion auf dem Datenschutzblatt und der Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten nicht zuzustimmen bzw. ausdrücklich zu widersprechen. Es ist nicht auszuschließen, dass in einem Streitfall etwa über Schimmelbefall in Ihrer Wohnung gegebenenfalls gesammelte Daten zu Ihrer raumklimatischen Situation und Ihrem etwaigen Nutzungsverhalten benutzt werden.

Ich erlaube den Einbau, habe aber der Nutzung der sogenannten Komfortfunktion widersprochen – Was muss ich beachten? Überprüfen Sie die datenschutzkonforme Umsetzung und Nutzung des Rauchwarnmelders. Wenn beispielsweise zu gegebener Zeit doch Daten zu Ihrem Nutzungsverhalten oder Raumtemperatur der Vonovia oder Techem vorliegen, obwohl sie der Übermittlung der Daten widersprochen hatten, könnte ein datenschutzrechtlicher Schadensersatzanspruch Ihrerseits vorliegen.

Muss ich der Mieterhöhung zustimmen? Da Mieter helfen Mietern Frankfurt e.V. Zweifel hegt, dass es sich bei der geplanten Maßnahme überhaupt um eine Modernisierungsmaßnahme handelt…“

Zu Skepsis hat auch der Mieterverein ‚Höchster Wohnen‘ geraten. Dessen Vorsitzender… warnte vor einem Verstoß gegen den Datenschutz und gegen den Schutz der Wohnung, berichtet die Frankfurter Rundschau am 07.11.2024.

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