Kein Bahn-Ticket nur gegen Mailadresse – Verbraucherzentralen fordern analoge Alternativen ohne Herausgabe von Daten

Datenschutzrheinmain/ September 16, 2024/ alle Beiträge, Grundrecht auf analoges Leben, Verbraucherdatenschutz/ 0 comments

Die Deutsche Bahn gibt seit dem 09.06.2024 ihre BahnCard ausschließlich digital aus. Zwar wird auch ein
PDF mit QR-Code angeboten, jedoch ist immer ein Kundenkonto Voraussetzung. Fahrkarten zum 
Sparpreis oder Super Sparpreis verkauft die Deutsche Bahn seit Oktober 2023 ausschließlich, wenn 
Verbraucher*innen eine Handynummer oder E-Mail-Adresse angeben – auch beim Schalterverkauf. 

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) appelliert gemeinsam mit Verbraucherzentralen und 
-verbänden an die Bundesregierung und Deutsche Bahn AG, niemanden durch die Digitalisierung im 
Vertrieb von Bus- und Bahnreisen auszuschließen. Insbesondere preisreduzierte und deshalb für viele 
Verbraucher:innen attraktive Fahrkarten werden immer öfter an die Herausgabe von Daten geknüpft. 
Sie werden nicht oder nur stark eingeschränkt an Automaten oder Schaltern verkauft. Das 
Verbändebündnis fordert von der Bundesregierung und dem Vorstand der Deutschen Bahn AG, 
Angebote für alle Bevölkerungsgruppen zu schaffen und niemanden von Tickets und anderen Produkten 
wie der BahnCard auszuschließen. 

Digitalisierung soll Mobilität einfacher und besser machen und keine neuen Barrieren schaffen. Die 
Digitalisierung im Ticketvertrieb darf nicht zum Ausschluss einzelner Gruppen vom Bus- und Bahnfahren
führen“, sagt vzbv-Vorständin Ramona Pop. Die Herausgabe von Kundendaten oder das Anlegen eines 
Kundenkontos müsse immer freiwillig erfolgen. „Politik und Verkehrsunternehmen müssen gemeinsam mit 
Verbraucherverbänden eine Digitalisierungsstrategie entwickeln, die alle mitnimmt“, sagt Pop.

Digitalisierung ohne Alternative widerspricht den Wünschen der Verbraucher*innen: 96 % der 
Befragten stimmen der Aussage zu, dass auch Menschen ohne Internetzugang oder Smartphone Zugang 
zu allen Angeboten im öffentlichen Personenverkehr haben müssen. Das ergab eine aktuelle
repräsentative forsa-Befragung im Auftrag des vzbv. Mehr als die Hälfte (54 %) findet es schlecht, dass 
die Deutsche Bahn einige Produkte nur noch digital verkauft. Nach Ansicht des Großteils der Befragten 
(84 %) liegt es vor allem in der Verantwortung der Verkehrsunternehmen, dafür zu sorgen, dass 
Menschen auch weiterhin Fahrkarten kaufen können, die nicht über ein Smartphone oder Internetzugang 
verfügen. An zweiter Stelle sei die Politik gefordert (59 %). 

Die Verbraucherzentralen fordern gemeinsam mit weiteren Organisationen den Abbau digitaler Hürden bei
Bus und Bahn. Sie haben ein Positionspapier mit konkreten Vorschlägen für alternative und niederschwellige
Lösungen erarbeitet, damit alle Verbraucher*innen die Angebote der regionalen Verkehrsbetriebe und der 
Deutschen Bahn ohne digitale Hürden nutzen können. Ziel ist Digitalisierung, Mobilitätswende und Teilhabe 
zusammenzubringen.

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