Gesichts­er­kennung: Biometrische Überwachung durch die Polizei in Sachsen und Berlin

CCTV-NeinDanke/ Mai 13, 2024/ alle Beiträge, Polizei und Geheimdienste (BRD), Videoüberwachung/ 0Kommentare

In Sachsen wurde erstmals in Deutschland durch die Polizei Observa­ti­ons­systeme mit Gesichts­er­kennung eingesetzt. Die mobil sowie stationär einsetzbaren Geräte können Kennzeichen und Gesichter aufnehmen und werden durch die Behörden mit Informa­tionen aus anderen Datenbanken abgeglichen. Auch in Berlin wurde diese Technik kürzlich genutzt, wie einer Meldung der ARD vom 11.05.2024 zu entnehmen ist.

In einer Pressemitteilung vom 10.05.2024 kritisiert der Deutsche Anwalt­verein (DAV) die Intrans­parenz beim Einsatz der Technik und warnt vor biometrischer Überwachung. Darin wird festgestellt:

  • „Über die konkrete Verwendung der Observa­ti­ons­technik schweigen sich die Behörden in Sachsen und Berlin aus – das ist bedenklich, denn wir reden hier über ein System, das in das Recht auf informa­tionelle Selbst­be­stimmung zahlreicher Personen eingreift, warnt Rechts­anwalt Dr. Saleh R. Ihwas, Mitglied des Ausschusses Gefahren­ab­wehrrecht des DAV. Ein derartiges Kamera­system erfasse nicht nur gesuchte Personen, sondern alle, die es passieren. Die Staats­an­walt­schaft Berlin sehe darin dennoch „keine flächen­de­ckende Überwachung“.
  • „Gerade unter diesem Gesichtspunkt muss transparent damit umgegangen werden, wie die Technik eingesetzt und welche Person wie betroffen wird“, fordert der Sprecher des DAV. Denn bereits im Jahr 2018 habe das Bundes­ver­fas­sungs­gericht in der zweiten Entscheidung zur automa­ti­sierten Kennzei­chen­kon­trolle festge­stellt, dass ein Eingriff in das Recht auf informa­tionelle Selbst­estimmung auch dann vorliege, wenn das Ergebnis des behörd­lichen Abgleichs zu einem „Nichttreffer“ führe. Bei den mit der hiesigen Observa­ti­ons­technik ebenfalls aufgenommenen Personen handele es sich um solche „Nichttreffer“. Diese betroffenen Personen könnten zudem mangels Identi­fi­kation auch nicht über die Verarbeitung informiert werden. Darüber hinaus führe die sächsische Polizei keine Statistik zu Häufigkeit und Erfolg der Technik, sodass deren tatsäch­licher Nutzen offensichtlich nicht einmal überprüft werde.
  • Generell sei die Intrans­parenz bei einem rechts­staatlich derart heiklen Thema nicht hinnehmbar, so der Sprecher des DAV: Die Verfas­sungs­mä­ßigkeit solcher Maßnahmen ist zu bezweifeln. Das Bundes­ver­fas­sungs­gericht hat nicht umsonst hohe Hürden für staatliche Maßnahmen gesetzt, die eine Vielzahl von unbetei­ligten Personen betreffen. Zudem sorgen solche Maßnahmen bei betroffenen Personen in der Regel für ein ungutes Gefühl des Überwacht­werdens.“ Nicht zuletzt deshalb hatte der Deutsche Anwalt­verein schon in der Vergan­genheit stets vor Vorstößen zu Gesichts­er­kennung und biometrischer Überwachung gewarnt.

Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*
*