Informationsfreiheit obskur? Oder: Erhalten auch kommunale Behörden keine Auskünfte über sie betreffende Planungen des Bundes?
Diesen Eindruck muss gewinnen, wer den Beschluss des Ortsbeirats 12 für die Frankfurter Stadtteile Kalbach-Riedberg vom 19.01.2024 liest. Die Mehrheit der Mitglieder des Stadtteilparlaments stimmten der SPD-Fraktion zu und fordern darin eine „Klage der Stadt Frankfurt am Main zur Offenlegung der Machbarkeitsstudie zum Ausbau der BAB 5 nach dem Informationsfreiheitsgesetz“. Zum Hintergrund erklären die Antragsteller*innen: „Mit Stellungnahme vom 30.10.2023, ST 2219, teilt der Magistrat mit, dass die ‚Nachfragen hinsichtlich der Machbarkeitsstudie zuletzt mit Hinweis auf die laufende Bedarfsplanüberprüfung hinhaltend beantwortet‘ und diese nicht vorgelegt wurde. Auch der Magistratsbericht vom 14.08.2023, B 318, sowie die Stellungnahme vom 07.08.2023, ST 1640, bringen keine Klarheit zur Veröffentlichung der Machbarkeitsstudie. Daher erscheint eine Klage hier sehr gute Erfolgsaussichten zu versprechen.“
Ein sinngemäß gleichlautender einstimmiger (!) Beschluss des Ortsbeirats 6 für die westlichen Stadtteile Frankfurts von 12.09.2023 (Antragsteller: SPD-Fraktion) forderte vom Magistrat der Stadt Frankfurt, dass dieser „gegenüber der AutobahnGmbH die unverzügliche Auskunft über die Machbarkeitsstudie aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG)“ verlangen soll, „welches in Deutschland den Zugang zu amtlichen Informationen gegenüber Bundesbehörden regelt.“
Dem Antrag des Ortsbeirats 6 wurde von der Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung aus den Koalitionsfraktionen GRÜNE, SPD, FDP und Volt nicht zugestimmt, er wurde lediglich „dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen“ und damit auf die lange Bank geschoben.
Es steht zu befürchten, dass dem Antrag des Ortsbeirats 12 das gleiche Schicksal drohen wird.