Datenschutzrechtliche Regelungen im Gesundheitswesen…
… hat der Niedersächsische Datenschutzbeauftragte auf der Homepage seiner Behörde veröffentlicht und im Januar 2024 aktualisiert.
Die Fragen und Antworten gelten für Ärzt*innen, Zahnärzt*innen, Psychotherapeut*innen, Physiotherapeut*innen sowie sonstige heilberuflich tätige Personen. „Patientinnen und Patienten sollten sich an den Antworten ebenfalls orientieren“, so der Niedersächsische Datenschutzbeauftragte.
Knapp 40 Fragen werden gestellt und beantwortet, darunter auch
- Wie lange dürfen und müsssen Patient*innenakten gespeichert werden?
- Können Patient*innen die Löschung von Datenverlangen?
- Ist die Übergabe von Arztbriefen oder Rezepten an Angehörige und Bevollmächtigte zulässig?
- Müssen Patient*innen vor einer Behandlung eine „Datenschutzerklärung“ unterschreiben?
- Darf WhatsApp in der beruflichen Kommunikation genutzt werden?
- Haben Patient*innen einen Anspruch auf Auskünfte aus der bei ihren Ärzt*innen etc. geführten Unterlagen?
- Welche Regelungen gelten bei der Übermittlung von Gesundheits- und Behandlungsdaten an Ehepartner*innen?
Die Fragen und Antworten sind hier nachlesbar.