Das Hessische Landesamt für „Verfassungs“schutz und seine verfassungswidrige Schnüffelpraxis wird einer erneuten Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht unterzogen
Dauerhafte Ortung von Mobilgeräten? Einsatz von verdeckten Ermittler*innen? Trotz einer Novellierung in 2023 sieht das Hessische Verfassungsschutzgesetz kaum Hürden für die grundrechtsintensiven Maßnahmen vor. Das ist nach Bewertung der Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V. (GFF) verfassungswidrig.
Bereits 2019 hatte die GFF gegen das im Jahr 2018 novellierte Hessische Verfassungsschutzgesetz (HVSG) Verfassungsbeschwerde eingereicht. 2022 setzte dann das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz (Aktenzeichen: 1 BvR 1619/17) Maßstäbe für alle weiteren Verfassungsschutzgesetze – so auch für das in Hessen. Die GFF stellt trotz der im Jahr 2023 erfolgten erneuten Novellierung fest, dass das Gesetz in weiten Teilen weiterhin verfassungswidrig ist. Nach eingehender Prüfung hält die GFF an ihrer Verfassungsbeschwerde fest, die bereits gegen das Hessische Polizeigesetz Erfolg hatte.
Neben anderen Klägerinnen, z. B. die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz – haben zwei hessische Antifaschist*innen, beide aktive Mitglieder der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes / Bund der Antifaschist*innen (VVN), mit Unterstützung der GFF dem Bundesverfassungsgericht ihre „Verfolgungsgeschichte“, die Nachstellungen durch das Hesssiche Landesamt für Verfasssungsschutz vorgetragen.
„Silvia Gingold und Norbert Birkwald waren beide vor 50 Jahren wg. ihrer antifaschistischen Gesinnung und Betätigung Opfer der Berufsverbotepolitik. Und auch Jahrzehnte danach sind sie noch immer im Visier des sogenannten Verfassungsschutzes und werden von diesem bespitzelt.“ Darüber informiert die VVN Hessen in einem Beitrag auf ihrer Homepage.
Die aktuelle Klageschrift der GFF wurde am 25.09.2023 veröffentlicht und ist hier nachlesbar. Weitere Informationen zum Fortgang der juristischen Auseinandersetzung um das Hessische Verfassungsschutzgesetz finden Sie auf der Homepage der GFF.
Zur Finanzierung dieser und anderer Verfassungsbeschwerden sind weitere Spenden notwendig
Nutzen Sie bitte das Spendenformular auf der Webseite der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Dort gibt es auch Informationen zu alternativen Zahlmethoden.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. ist als gemeinnützig anerkannt und stellt Spendenbescheinigungen zur Vorlage beim Finanzamt aus. Einzelheiten sind hier nachlesbar.
Es ist immer sehr peinlich mitanzusehen wie Menschen an vermeintlichen alten Werten und dem kindlichen Glauben an die numehr seit langem eingestürzte Fassade von Gesetzmäßifkeit und „Demokratie“ festhalten. „Gesetze“ sind lediglich Legitimationstheoreme von Gewaltmonopolen und Subordinationsmechaniken. Der geopolitische Kurs ist stets vorgegeben. Nur die Entitäten welche diesen auf Lokalebene einbetten ändern sich geringfügig (oder zumindest deren Maske)
Was als Beamtenverherrlichung durch „Krimis“ in Form von Populationsprogrammierung im TV begann, wird heutzutage vollkommen unverblühmt nach strikter Devise von technokratischen NGOs und Wirtschaftskonglomeraten von ganz oben duch ökonomische Kanäle in die soziale Infrastruktur integriert.
Man schaue sich einfach mal die erklärten Bemühungen diverser Fimen an:
https://www.cgi.com/de/de/blog/public-services/burgernet-polizei-bezieht-buerger-mit-ein
Auszug:
„Ein Gesamtsystem für Bürgerinnen und Bürger, Polizei und Kommunen“
[…]
„Mit Burgernet hat die niederländische Polizei einen effektiven Weg gefunden, die Bevölkerung in ihre Ermittlungen einzubeziehen. Wird etwa ein Einbruch oder ein vermisstes Kind gemeldet, kann die Leitstelle einen Burgernet-Alarm auslösen, der über verschiedene Kanäle verbreitet wird. Die Bürgerinnen und Bürger können sich aussuchen, ob sie über eine App, per Text- oder Sprachnachricht oder über Twitter benachrichtigt werden möchten. Sie werden gebeten, nach einer bestimmten Person oder einem Fahrzeug Ausschau zu halten.“
https://www.cgi.com/de/de/oeffentliche-verwaltung/polizei
Auszug:
„Das Potenzial von Digitalisierung, KI und Social Media für die Polizei“
[…]
„Die Cloud-basierte Smart-Data-Analytics-Plattform CGI Sense360 integriert und analysiert unterschiedlichste Datenquellen – wie etwa aktuelle Satellitenbilder oder Drohnendaten, Infrastrukturdaten, Kartenmaterial sowie Geo-, Wetter- und Umweltdaten. Außerdem nutzt die Plattform OSINT (Open Source Intelligence), also frei zugängliche Informationsquellen wie Online-Datenbanken, Blogs oder Social-Media-Kanäle“
Die Verbreitung des Internets, Smartphones, Mesh Networks, Social Media usw. war von Anfang an Teil der diversen Projekte wie etwa „Total Information Awareness“ oder „LifeLog“
https://en.wikipedia.org/wiki/Total_Information_Awareness
https://en.wikipedia.org/wiki/DARPA_LifeLog
Die Menschen (insofern man sie noch so bezeichnen möchte) sind nunmehr nichts weiter als biologische Drohnen eines weltumspannenden Netzwerks. (siehe „Internet of Things“ oder „Internet of Bodies“) Jeder trägt seinen designierten Tracker mit sich. Immer und überall. Stets bereits dem System Input zu liefern in Form von Bewegungsdaten, Fotos, Texten usw. Das „Handy“ ist schnell gezückt und das Meer aus privaten Überwachungskameras liefert ein flächendeckendes Suchnetz.
Unter Anbetracht dieser Entwicklungen ist es äußerst peinlich sich noch mit Verstößen gegen „die Verfassung“ zu befassen. Der Menschheit steht eine vollkommen neue, noch nie da gewesene Form von Totalitarismus bevor. Eine Form ohne Alternative oder Rückzugsmöglichkeit Eine Form in der ALLES und JEDER seinen Teil beiträgt um das perfekte Gefängnis zu bilden. Anders als bisherige Dystopien welche auf politischem Ideolog basierten, hat die Technokratie keinen solchen Kern. Sie ist vielmehr die neue „Grundlage“ aller politischen Konzeptionen des Mensch 2.0 und sie ist vor Allem PERMANENT.