Verwaltungsgericht Hannover prüft, ob die polizeiliche Videoüberwachung der Weihnachtsmärkte in Hannover rechtens und verhältnismäßig ist
Darüber informiert die Bürgerrechtsgruppe freiheitsfoo aus Hannover in einem Beitrag auf ihrer Homepage. Darin wird zum Hintergrund der gerichtlichenAuseinandersetzung u. a. Wie folgt informiert:
„Unserer Ansicht nach entsprichen die Kameras nicht den rechtlichen Anforderungen des für ‚temporäre Videoüberwachung‘ zuständigen § 32 (2) Satz 1 Nr. 2 (Polizeigesetz Niedersachsen – NPOG). In anderen Worten: Die Polizei filmt und zeichnet die Menschen der Weihnachtsmärkte rechtswidrig auf. Ein Mitglied unserer Redaktion hat am 11.12.2022 Klage vor dem Verwaltungsgericht Hannover gegen die Weihnachtsmarkt-Videoüberwachung eingelegt (Klagetext zum Verfahren 10 A 5210/22), denn das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hatte bei einer Behandlung anderer temporärer Videoüberwachung der Polizei Hannover Regeln für die Zulässigkeit solcher Anlagen aufgestellt. Regeln, die unserer Meinung nach nicht eingehalten werden, obwohl sich das Gericht damals an einem von der Polizeidirektion selber entwickelten und vorgeschlagenen Bewertungssystem zur Verhältnismäßigkeit polizeilicher Videoüberwachung orientiert hat. Am 15.12.2022 wurde dann noch ein dazughöriger Eilantrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gestellt (Eilantragtext) … Die Polizeidirektion wartet mit zum Teil widersprüchlichen und vor allen sehr zögerlichen Antworten zu den genauen Umständen allweihnachtlicher Videoüberwachung auf. Ob die Vorgaben des Polizeigesetzes im Sinne des OVG-Urteils aus 2020 eingehalten werden und darüber hinaus eine Verhältnismäßigkeit der Maßnahme und ausreichende Kennzeichnung gegeben sind, das wird das Verwaltungsgericht Hannover im Laufe der kommenden Woche vorab per Eilverfahren entscheiden.“
Bleibt nur noch, dem Kläger Erfolg zu wünschen!