Zwei hessische Antifaschist*innen klagen vor dem Bundesverfassungsgericht in Sachen automatisierte Datenauswertung durch die Polizei und den Verfassungsschutz in Hessen
Darüber informiert die VVN Hessen in einem Beitrag auf ihrer Homepage:
„Silvia Gingold und Norbert Birkwald waren beide vor 50 Jahren wg. ihrer antifaschistischen Gesinnung und Betätigung Opfer der Berufsverbotepolitik. Und auch Jahrzehnte danach sind sie noch immer im Visier des sogenannten Verfassungsschutzes und werden von diesem bespitzelt.
Beide haben 2019 gemeinsam mit fünf weiteren Beschwerdeführer*innen (darunter die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz, der Journalist Franz Josef Hanke, Vorsitzender der Humanistischen Union Mittelhessen und Klaus Landefeld, Vorstandsmitglied des Verbands der Internetwirtschaft eco) Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Ihre Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen Neuregelungen des Hessischen Verfassungsschutzgesetzes (HVSG) sowie des Hessischen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (HSOG), die am 04.07.2018 durch das Gesetz zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzes in Hessen in Kraft getreten sind und mit denen die Überwachungsbefugnisse von Polizei und Verfassungsschutz massiv ausweitet werden. In Hessen dürfen die Behörden nun sogenannte Staatstrojaner einsetzen. Mit der Software Hessendata werden personenbezogene Daten zentral und automatisiert ausgewertet.
Die Beschwerdeführer*innen machen im Wesentlichen geltend, die von ihnen mit ihrer Verfassungsbeschwerde angegriffenen Regelungen verletzten sie in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung nach Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG sowie den Grundrechten aus Art. 13 Abs. 1 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) und Art. 10 Abs. 1 GG (Post- und Fernmeldegeheimnis)…“